Drit­ter bun­des­wei­ter Ak­ti­ons­tag ge­gen Hass­pos­tings , 14.7.2018

Regionales Update: Gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Köln (ZAC NRW) geht die Polizei NRW gegen Hasskriminalität vor.

Medienpartner aus NRW und Deutschland machen ebenfalls mit. Sie senden auffällige Kommentare auf den Forenseiten der Medienpartner (RTL, WDR, Rheinische Post-Online, Landesanstalt für Medien NRW) als Verdachtsmeldung direkt an die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime NRW der Staatsanwaltschaft Köln (ZAC NRW). Diese bewertet dann, ob die Äußerungen strafrechtlich relevant sind.

Anschließend übermittelt diese erste Ansprechstelle der Staatsanwaltschaft verfolgungswürdige Kommentare an das Landeskriminalamt NRW (LKA NRW), welches daraufhin umgehend erste Ermittlungen zum Urheber einleitet. Alle Projektmitglieder intensivieren hierbei ihre Kontakte zu den Social Media Plattformen ständig, um schnellstmöglich Hinweise zum Urheber der Tat zu erlangen.


Hasskommentare im Internet zu hinterlassen ist denkbar einfach: Mit einem Mausklick können Beleidigungen, Bedrohungen oder fremdenfeindliche Kommentare verbreitet werden. Polizei und Justiz stellen sich diesen Straftaten konsequent entgegen. Dazu gehört der mittlerweile dritte bundesweite „Aktionstag zur Bekämpfung von Hasspostings“ statt, der heute stattfindet und vom Bundeskriminalamt koordiniert wird.

Seit heute Morgen, 06.00 Uhr, sind 20 Polizeidienststellen in Berlin, Bayern, Brandenburg, Hessen, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Thüringen im Rahmen des Aktionstags im Einsatz. Sie führen Wohnungsdurchsuchungen, Vernehmungen und weitere Maßnahmen gegen 29 Beschuldigte durch. Den Tätern wird vorgeworfen, strafbare Hasskommentare im Internet gepostet zu haben, etwa die öffentliche Aufforderung zu Straftaten, antisemitische Beschimpfungen oder fremdenfeindliche Volksverhetzungen. Der „einfache Mausklick“ zur Verbreitung von Hass im Netz kann für die Täter schwerwiegende Folgen haben: Volksverhetzung in sozialen Netzwerken oder Onlineforen wird mit Freiheitstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.

Der Aktionstag zur Bekämpfung von Hasspostings unterstreicht, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Das schnelle Löschen von Hasskommentaren im Internet, wie es das Anfang dieses Jahres in Kraft getretene Netzwerkdurchsetzungsgesetz vorsieht, ist genauso wichtig wie die strafrechtliche Verfolgung der Täter. Dafür setzen sich die Strafverfolgungsbehörden in Bund und Ländern ein. So wurde der heutige Aktionstag mit der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime der Justiz in Nordrhein-Westfalen bei der Staatsanwaltschaft Köln (ZAC NRW) und dem LKA Nordrhein-Westfalen abgestimmt, die sich im Rahmen des nordrhein-westfälischen Projekts „Verfolgen statt nur Löschen“ einbringen.

Das Bundeskriminalamt ruft alle Menschen dazu auf, die Bekämpfung von Hass im Netz zu unterstützen. Wer im Internet und in sozialen Netzwerken auf Hass, Hetze und verbale Gewalt stößt oder sogar Opfer solcher Taten wird, sollte Anzeige bei der Polizei erstatten. Einige Bundesländer halten dafür Internetportale bereit, über die jeder die Straftat auch anonym anzeigen kann.

Diese Portale finden Sie beispielsweise auf der Homepage des BKA oder auf dem Internetportal der deutschen Polizei unter www.polizei.de.

Weitere Informationen erhalten Interessierte im Laufe des Tages über die Social Media-Kanäle des Bundeskriminalamts. Auskünfte zu den Ermittlungen im Rahmen des heutigen Aktionstags zur Bekämpfung von Hasspostings erteilen die regional verantwortlichen Polizei- und Justizbehörden.

Quelle : BKA / LKA NRW