Lange lagen die Villa Schaaffhausen und ihr Park im Dornröschenschlaf, aber mit dem Satzungsbeschluss, den der Rat der Stadt Bad Honnef gefasst hat, kann es losgehen: Villa und Park können denkmalgerecht saniert werden und im oberen, also nordöstlichen Geländeteil werden vier Wohnhäuser entstehen. Mit dem Durchführungsvertrag wird auch die öffentliche Nutzung des Parks erstmals gesichert. Der Erhalt der Römerquelle an der Schaaffhausenstraße, aus der Generationen geschöpft haben, wird ebenfalls gesichert. Beides kommt der Attraktivität des Stadtteils zu Gute.
Bürgermeister Otto Neuhoff unterstreicht die Bedeutung, die der Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger hat: „Villa und Parkanlage werden durch den Bebauungsplan ausdrücklich im Bestand erhalten und damit geschützt. Die gelockerte Randbebauung erhält die Sichtachsen auf die historische Villa Schaaffhausen.“ Die Sanierung von Villa und Park wird gegenüber der Stadt mit Bürgschaften abgesichert.
Mit der Wirksamkeit von Bebauungsplan und Vertrag setzen Fristen ein, wonach das aufwändige Gesamtprojekt aus Neubau und Sanierungen im Regelfall in einem Zeitraum von maximal etwa vier Jahren abgeschlossen werden soll. In den Neubauvorhaben entstehen dabei bis zu 30 neue Wohnungen über einer Tiefgaragenanlage. Die denkmalgeschützte Villa soll durch Wohnnutzungen und ebenso zulässige Praxis- und Büroräume wieder zum Leben erweckt werden.
Damit geht ein langes Verfahren zu Ende. Nachdem frühere Planungsanläufe und Bebauungsideen gescheitert waren, hat der zuständige Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen im April 2015 ein neues Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes in Gang gesetzt. Hintergrund waren zum einen ein Wechsel bei den Eigentums- beziehungsweise Erbbaurechtsverhältnissen, zum andern die Sorge um den Leerstand und möglichen Verfall der denkmalgeschützten Villa und Parkanlage.
Seitdem standen Bürgerversammlung, zwei öffentliche Auslegungen des Planentwurfs, aufwändige Begutachtungen zu Umweltbelangen sowie intensive Abstimmungen unter anderem zu Denkmalschutzanforderungen auf der Agenda. Alle privaten und öffentlichen Belange der städtebaulichen Entwicklung wurden untereinander und gegeneinander abgewogen, wie es zur Aufgabe der kommunalen Planung und den dazugehörigen Beschlüssen gehört. Das Ergebnis war der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan „Villa Schaaffhausen“ des Rates am 4. Juli 2019 bei 31 gegen 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, mit dem grünes Licht für das Gesamtprojekt gegeben wurde.
Auszug aus dem Inhalt des Durchführungsvertrages und den dort geregelten Verpflichtungen des Vorhabenträgers in Stichworten:
- Bau einer Tiefgarage mit 42 Stellplätzen für die Nutzerinnen und Nutzer der vier Neubauten durch den Vorhabenträger,
- Einreichung prüffähiger Bauanträge für die Neubauten 12 Monate nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes (vorhabenbezogen),
- Beginn der Realisierung der Neubauvorhaben 6 Monate nach der Bestandskraft der Baugenehmigungen,
- Fertigstellung der Neubauvorhaben im Regelfall innerhalb von 2 Jahren nach Baugenehmigung,
- Rückbauverpflichtung von Seiten des Vorhabenträgers bei Nichterfüllung des Vertrages,
- Sanierung der Fassaden, Dächer, Dachaufbauten, Fenster und Außentüren der Villa im Sinne des Denkmalschutzes,
- Wiederherstellung bzw. Neuanlage des öffentlich zugänglichen Teils der Parkanlage, freier Zugang mindestens in der Zeit von 8:00 bis 19:00 Uhr und im Winter bis 18:00 Uhr,
- Erhalt des „Römerbrunnens“ an der Schaaffhausenstraße,
- Wiederherstellung der Pkw-Stellplätze auf dem Gelände der Villa,
- Abschluss der Sanierung von Villa und Park spätestens ein Jahr nach Fertigstellung der Neubauten,
- Vorlage von hohen Bürgschaften für die Sanierung.
- Der Vorhabenträger richtet eine ökologischen Baubegleitung ein.
Sämtliche Planungs-, Gutachter- und Durchführungskosten werden vom Vorhabenträger übernommen. Die konkreten Bauanträge für die Neubauten und die Sanierung werden nun in der Regie des Vorhabenträgers erstellt.
Informationen zum beschlossenen Bebauungsplan gibt es im Fachdienst Stadtplanung, Fachdienstleiter Dirk Wiehe, Telefon 02224/184-246 oder E-Mail dirk.wiehe@bad-honnef.de.
Quelle und Foto : Christine Pfalz – Stadt Bad Honnef