Mit Beschluss vom gestrigen Tag (25. September 2019) hat das Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag des BUND abgelehnt, mit dem dieser die laufenden Fällarbeiten in den Fichtenbeständen des Stadtwaldes Bad Honnef beenden wollte. Die Stadt als Eigentümerin will die vom Borkenkäfer befallenen Fichten so schnell wie möglich aus dem Wald entfernen, um die gesunden Bestände zu erhalten. Die geräumten Flächen sollen anschließend mit Laubholz wieder aufgeforstet werden.
Der BUND sah seine Beteiligungsrechte verletzt und beanstandete Verfahrensfehler. So wollte er den Rhein-Sieg-Kreis zwingen, gegen die Stadt vorzugehen.
Damit hatte der BUND nun keinen Erfolg. Weder vom Verfahren noch von der Sache her seien die Forstarbeiten zu beanstanden, befand das Gericht. Der besondere Schutz der Buchenwaldbestände als FFH-Lebensraum sei durch die Fällung der Fichten nicht beeinträchtigt. Schutzvorschriften des Naturschutzgebietes seien nicht verletzt, andere ernsthafte Anhaltspunkte habe der BUND nicht geliefert.
„Man kann immer darüber diskutieren, wie man mit Fichtenbeständen umgeht, die vom Borkenkäfer befallen sind“, so der Umweltdezernent des Kreises, Christoph Schwarz. „Das geht aber nicht über Verfahrensfragen und Eilanträge vor den Gerichten, sondern durch fachlichen Austausch.“ Der Kreis werde mit der Stadt und dem Regionalforstamt weiter darüber im Gespräch bleiben, wie eine Neugestaltung der ehemaligen Fichtenkulturen gelingen könne, die auch ökologischen Ansprüchen gerecht werde.
Quelle: Rhein-Sieg-Kreis (ke) – Fotos: Thomas Scheben