Das Oberverwaltungsgericht Münster hat im Rechtsstreit zwischen dem BUND und dem Rhein-Sieg-Kreis, in dem es um die Borkenkäferbekämpfung im Bad Honnefer Stadtwald geht, eine Zwischenentscheidung gefällt: Alle vom Borkenkäfer befallenen Fichten dürfen dort bis auf einen Schutzstreifen von 15 m zum Laubwald weiterhin gefällt werden.
Der Rhein-Sieg-Kreis hat als Untere Naturschutzbehörde diese Entscheidung gegenüber der Stadt Bad Honnef unmittelbar mit einem entsprechenden Bescheid umgesetzt. Welche Bäume jetzt im Einzelnen mit welchen Gerätschaften gefällt werden, schreibt das Gericht in seinem Beschluss nicht vor. Dies entscheidet der mit den Fällarbeiten beauftragte Landesbetrieb Wald und Holz nach forstwirtschaftlichen Gesichtspunkten und im Rahmen der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung selbst.
Nach Auffassung des Kreises hat das Gericht in diesem sogenannten „Hängebeschluss“ sowohl die Interessen der Stadt und des Kreises als auch die des BUND bis zur endgültigen Entscheidung ausreichend und klug berücksichtigt. Die Stadt kann die erforderlichen Fällarbeiten zum Schutz der noch nicht befallenen Fichtenbestände fortführen, ohne dass die Wünsche des BUND nach einer Walderneuerung durch natürliche Sukzession im Schutz der abgestorbenen Bäume ins Leere laufen.
Im Kern der Auseinandersetzung geht es letztlich darum, wie auf den vom Borkenkäfer befallenen Flächen vor dem Hintergrund des Klimawandels ein widerstandsfähiger Wald entwickelt werden kann, der einen optimalen Lebensraum für einheimische Tiere und Pflanzen bietet. Der Kreis als Naturschutzbehörde votiert hier mit dem Landesbetrieb Wald und Holz und der Stadt Bad Honnef für einen gezielten Waldumbau, der auch gruppenweise Neuanpflanzungen insbesondere von Eichen und Buchen einschließt; der BUND will hingegen die Flächen sich selbst überlassen und auch gegen den Borkenkäfer nicht weiter vorgehen.
Quelle: Rhein- Sieg-Kreis (ps)