Im Zusammenhang mit der öffentlichen Kanalbaumaßnahme in der Bahnhofstraße, Mülheimer Straße und Kirchstraße wird der Kreuzungsbereich Mülheimer Straße / Kirchstraße ab dem kommenden Montag, 10.08.2020 für Kraftfahrzeuge nicht mehr befahrbar sein.
Um die Zuwegung zu den Anliegergrundstücken trotzdem zu gewährleisten, wurde die Einbahnstraßen-Regelung in der Bahnhofstraße zwischen der Mülheimer Straße und der Straße „Am Saynschen Hof“ aufgehoben.
Somit besteht die Möglichkeit, von der Straße „Am Saynschen Hof“ auch mit Kraftfahrzeugen über die Bahnhofstraße in die Mülheimer Straße zu gelangen.
Um die Fußgänger, die dort die Bahnhofstraße queren möchten, nicht durch den sonst aus dieser Richtung ungewohnten Verkehr zu gefährden, wurde der Gehweg abgeschrankt und ein Fußgänger-Überweg eingerichtet.
Das Abwasserwerk Bad Honnef bittet um Verständnis für die durch die Bautätigkeiten entstehenden Unannehmlichkeiten.
Quelle Thomas Heinemann – Stadt Bad Honnef
06.08.2020- 2020