Corona-Lockdown ab Mittwoch: Abfallentsorgung im Rhein-Sieg-Kreis ohne Einschränkungen

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Appell: Jetzt den Keller aufräumen oder zu renovieren ist der falsche Zeitpunkt – Müllwerker müssen ihre Touren ohne weitere extreme Krafanstrengungen leisten können

Die Bürger im Rhein-Sieg-Kreis können sich auch in den nächsten Wochen auf die Müllabfuhr verlassen. Der an diesem Mittwoch beginnende und vorerst bis zum 10. Januar dauernde zweite harte Lockdown führt zu keinen Einschränkungen bei der Abfallentsorgung. So werden die verschiedenen Abfalltonnen zu den festgelegten Terminen geleert und auch die vier RSAG-Entsorgungsanlagen bleiben zu den bekannten Zeiten für die Kunden geöffnet. Auch an Heiligabend und Silvester sind die Anlagen wie in den vergangenen Jahren bis 12 Uhr für den Kundenverkehr geöffnet. Am Samstag, den 2. Januar sind alle Entsorgungsanlagen, sowie der Wertstoffhof geschlossen. Sollte die RSAG durch die sich weiter zuspitzende Pandemie dennoch zu Einschränkungen gezwungen sein, werden wir dies rechtzeitig bekanntgeben.

Auf allen Entsorgungsanlagen gilt das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes und das Einhalten der Abstandsregeln. Die RSAG bittet darum, die Zeit zwischen den Feiertagen und zum Jahreswechsel nicht mit Aufräumen des Kellers oder Renovierungsarbeiten zu verbringen, um den Müll anschließend auf den Anlagen loszuwerden. Das ist jetzt der falsche Zeitpunkt und hatte bereits im Frühjahr zu erheblichen Wartezeiten und einigen Staus vor den Anlagen geführt. Sollte der Andrang doch zu groß werden, muss mit Wartezeiten gerechnet werden, denn die RSAG wird in solchen Fällen die Personenzahl auf dem Gelände beschränken. Auch sollte in dieser Pandemiezeit die Sperrmüllabfuhr nicht über Gebühr beansprucht werden, denn die Müllwerker müssen ihre Tagestouren ohne weitere extreme Kraftanstrengungen leisten können.

 

RSAG

15.12.2020