42 neue Jägerinnen und Jäger können sich im Rhein-Sieg-Kreis auf Pirsch durch Wald und Flur begeben.
Sie bestanden im vergangenen Jahr im Siegburger Kreishaus die Jägerprüfung.
Doch damit die frisch gekürten Jägerinnen und Jäger auch Wild erlegen können, benötigen sie einen Jagdschein. Nur wer einen gültigen Jagdschein besitzt und mit sich führt, darf in abgegrenzten Jagdbezirken mit entsprechender Erlaubnis die Jagd ausüben. Diesen Jagdschein kann die Untere Jagdbehörde nach bestandenem „Grünen Abitur“ auf Antrag und nach Vorlage einer Versicherungsbestätigung ausstellen; der Jagdschein gilt – je nach Beantragung – für ein bis maximal drei Jahre und muss danach wieder neu beantragt werden.
Insgesamt 1.102 Jahresjagdscheine, für die neuen Jägerinnen und Jäger wie für „Alte Hasen“, wurden in 2020 erteilt; dies waren fünf Jagdscheine mehr als in 2019.
Die Jägerprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung mit 100 Fragen aus vier Fachbereichen im Multiple-Choice-System sowie einer Schießprüfung und einer mündlich-praktischen Prüfung. Über den Zeitraum eines halben Jahres bereiten sich die angehenden Jägerinnen und Jäger auf das „Grüne Abitur“ vor. Der Lehrplan beinhaltet an Wochenenden Exkursionen und Schießunterricht sowie zwei Mal in der Woche Theorie-Unterricht. Schließlich geht es bei der Jägerprüfung auch um Kenntnisse der heimischen Fauna zu ihrer Hege und Pflege.
Nach dem „Grünen Abitur“ kann es dann bald heißen „Waidmanns Heil“!
Quelle: Rhein-Sieg-Kreis (hei)
25.02.2021 -088