Wohin mit Laub und Heckenschnitt? – Grünabfälle richtig entsorgen

Symbolbild - Blätter -- Foto: © Thomas Scheben

Die ersten Bäume verlieren ihre Blätter. Jetzt stehen für den Herbst typische Arbeiten im Garten an. Schon bald wissen viele Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzer nicht mehr, wohin mit dem ganzen Laub und den abgeschnittenen Ästen.

Für die Natur ideal wäre es, die Blätter auf den Beeten liegen zu lassen. So wird der Boden geschützt und Regenwürmer finden hier Nahrung. Zu einem Haufen zusammengekehrt bietet das Laub Igeln und anderen Tieren ein Winterquartier. Ansonsten gehört es auf den Komposthaufen oder in die Biotonne.

Wer größere Mengen entsorgen muss, kann hierfür Biosäcke der RSAG verwenden, die es an vielen Verkaufsstellen im Kreisgebiet erhältlich sind. Die Adressen finden sich im Abfallkalender der RSAG. Dort können auch die Regelungen für eine anerkannte Eigenkompostierung nachgelesen werden. Gewerblich transportierte größere Mengen an Laub und Ästen benötigen für die Entsorgung einen Herkunftsnachweis.

 „Laub im Herbst ist wie Grasschnitt im Sommer zu behandeln“, informiert Rainer Kötterheinrich, Leiter des Amtes für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises. „Es gehört auf den Kompost oder in die Entsorgung – Ablagern in der Natur, auch im Wald, ist schädlich und daher verboten. Denn Gartenpflanzen haben meist viele Nährstoffe und durch Früchte und Samen könnten nicht heimische Pflanzen in die freie Natur geraten.“

In der Zeit von Anfang Oktober bis Ende Februar dürfen Hecken wieder großzügig gestutzt und Bäume geschnitten werden. „Eine dichte Hecke erhält man durch richtiges Schneiden im Winter. Sie bietet wichtigen Schutz und Lebensraum für viele Tiere“, erklärt Rainer Kötterheinrich. Das Baumfällen außerhalb von Schutzgebieten ist in diesen Monaten grundsätzlich auch erlaubt. Vor dem Fällen von Bäumen im Siedlungsbereich ist allerdings zuerst bei der Stadt oder Gemeinde nachzufragen, ob dies überhaupt erlaubt ist. Denn der Artenschutz und gegebenenfalls eine Baumschutzsatzung sind zu beachten.

Grünabfall darf nicht mehr gebündelt oder in Kartons neben die Biotonne gelegt werden. Dafür gibt es die neue Bündel-Sammlung. Das Angebot der Abholung kann kostenlos alle vier Wochen nach vorheriger Anmeldung genutzt werden.

 

Weitere Informationen hierzu gibt es beim RSAG-Kundencenter unter der Telefonnummer 02241 306306 oder unter www.rsag.de.

 

Quelle : Rhein-sieg-Kreis (we)

22.09.2021