Falschparken mit höheren Bußgeldern zum Schutz von Rad- und Fußverkehr

Symbolfoto ©Stadt Bad Honnef

Der Bundesrat hat die neue Bußgeldkatalogverordnung gebilligt. Ab dem 09.11.2021 gelten daher höhere Bußgelder, auch für das Falschparken.

Für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer bedeutet dies aber nicht nur höhere Geldbußen im Bereich der Geschwindigkeitsüberschreitungen, sondern auch eine empfindliche Erhöhung der Geldbußen bei Halt- und Parkverstößen. Hierdurch soll die Sicherheit im Straßenverkehr im Allgemeinen und insbesondere für den Rad- und Fußverkehr gestärkt werden.

Das verbotswidrige Parken auf dem Gehweg, bisher mit einer Verwarnung in Höhe von 20,00 Euro geahndet, zieht dann ein Verwarngeld in Höhe von 55,00 Euro nach sich. Wird die Benutzung des Gehweges dann noch behindert, droht ein Bußgeldbescheid in Höhe von 70,00 Euro zuzüglich Kosten und Auslagen.

Auch das verbotswidrige Halten auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr wird nunmehr geahndet. Wo bisher nur das Parken auf einem solchen Schutzstreifen mit einem Verwarngeld von 20,00 Euro sanktioniert wurde, droht nun schon beim verbotswidrigen Halten ebenfalls ein Verwarngeld von 55,00 Euro.

Wer sein Fahrzeug im absoluten Haltverbot parkt, riskiert nun ein Verwarngeld in Höhe von 25,00 Euro. Wird der fließende Verkehr behindert, erhöht sich dieses auf 40,00 Euro. Neben den genannten Tatbeständen wurden aber auch viele weitere überarbeitet und teils mit erhöhten Buß- und Verwarngeldern belegt.

Auch wichtig zu wissen: Ein Verwarngeldangebot sollte innerhalb einer Woche bezahlt werden, da sonst ein gebührenpflichtiger Bußgeldbescheid droht.

Die Stadt Bad Honnef rät daher allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern, die Regelungen der Straßenverkehrsordnung im eigenen Interesse einzuhalten. „Der Schutz von Rad- und Fußverkehr auf Bad Honnefs Straßen liegt im besonderen Interesse der Stadtverwaltung, weshalb Verstöße gegen die Verkehrsregeln konsequent durch das Ordnungsamt geahndet werden“, erklärte der Erste Beigeordnete der Stadt Bad Honnef Holger Heuser.

 

Vor diesem Hintergrund werden im November Schwerpunktkontrollen durch die Verkehrsüberwachung durchgeführt. „Insbesondere in den Abendstunden und an den Wochenenden werden wir die Bereiche verstärkt kontrollieren, wo Rad- und Fußverkehr besonders geschützt werden muss“, so Ordnungsamtsleiter Christoph Heck.

 

Quelle : Christine Pfalz – Stadt Bad Honnef

03.11.2021 – 280