Das Kreisgesundheitsamt rät zur Grippeschutzimpfung

Symbolbild Grippeschutzimpfung Foto: © Thomas Scheben

„Bevor die kalte Jahreszeit richtig loslegt, bis Mitte  Dezember, ist die richtige Zeit für die jährliche Grippeschutzimpfung durch den Hausarzt“, darauf macht Dr. Kirsten Hasper, Leiterin des Gesundheitsamtes des Rhein-Sieg-Kreises, aufmerksam.

„Gerade in diesem Herbst 2021, vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie, ist die Grippeschutzimpfung besonders wichtig. Insbesondere Menschen mit einem erhöhten Risiko für den schweren Verlauf einer Grippe sollten sich jetzt impfen lassen“, so Dr. Kirsten Hasper.

Im Unterschied zur Erkältung, die in der Regel harmlos verläuft, ist die Grippe (Influenza) eine gefährliche Infektionskrankheit. Sie kann schwerwiegende, gesundheitsschädliche Komplikationen mit sich bringen, wie beispielsweise Lungenentzündungen oder Schädigungen am Herz-Kreislaufsystem.

Influenza wird durch Viren verursacht, die auf zwei Wegen von Mensch zu Mensch übertragen werden. Zum einen über Tröpfcheninfektion: Beim Husten oder Niesen gelangen kleinste Tropfen in die Luft und auf umgebende Flächen. Diese werden eingeatmet oder können später über die Hände durch unbewusstes Berühren des Mundes bzw. anderer Schleimhäute aufgenommen werden. Diesen letzten Übertragungsweg nennt man Schmierinfektion.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Grippeimpfung insbesondere für Menschen mit einem erhöhten Risiko für schwere Krankheitsverläufe. Dies sind vor allem Personen über 60 Jahre, chronisch Erkrankte, Personen mit geschwächtem Immunsystem und Schwangere. Auch medizinisches und pflegerisches Personal sollte sich aufgrund seiner möglichen beruflichen Exposition impfen lassen. Neben dem Eigenschutz steht hier insbesondere auch der Schutz der behandelten Patienten oder betreuten Personen im Vordergrund.

Die Grippeimpfung kann grundsätzlich von jeder Ärztin oder jedem Arzt durchgeführt werden. In der Regel findet die Impfung in der Hausarztpraxis statt aber auch in internistischen, kinder- und frauenärztlichen Praxen. Einige Arbeitgeber bieten eine Impfung im Betrieb an. Achten Sie deshalb auf die Hinweise der zuständigen Betriebsärztinnen und -ärzte.

Im Allgemeinen wird die Grippeschutzimpfung gut vertragen. Typische Beschwerden nach einer Impfung sind Rötung, Schwellungen und Schmerzen an der Impfstelle, auch Allgemeinreaktionen wie Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und Unwohlsein sind möglich. Diese Reaktionen sind Ausdruck der erwünschten Auseinandersetzung des Immunsystems mit dem Impfstoff und klingen in der Regel nach wenigen Tagen komplett ab.

Personen mit einer akuten schweren Erkrankung sollen sich erst impfen lassen, wenn sie diese überstanden haben.

Die jährliche Grippeschutzimpfung ist notwendig, da sich das Influenza-Virus stetig verändert, und der Impfstoff regelmäßig angepasst werden muss; der Impfschutz ist bereits zwei bis drei Wochen nach der Impfung voll ausgeprägt.

Grundsätzlich kann die Grippeschutzimpfung gleichzeitig mit einer Impfung gegen das Coronavirus erfolgen. Wenn das nicht möglich ist, sollte hierbei ein Mindestabstand von 14 Tagen eingehalten werden.

Grundsätzlich gilt zur Vorbeugung von Krankheiten und zum Schutz vor Krankheitserregern: Hände, auch zwischen den Fingern, mit Seife unter fließendem Wasser waschen und danach sorgfältig abtrocknen.

 

Rhein-Sieg-Kreis (hei)

17.11.2020/603