Um ein erneutes Ausbreiten der Geflügelpest zu verhindern, erinnert das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises alle Geflügelhalterinnen und -halter daran, besonders auf die Einhaltung von Hygienemaßnahmen zu achten. Dies betrifft vor allem die Auslauf- und Freilandhaltungen. So können Infektionen verhindert und einer möglichen Stallhaltungspflicht vorgebeugt werden.
Zudem müssen Geflügelhalterinnen und –halter ihre Tiere dem Veterinäramt und der Tierseuchenkasse melden. „Das betrifft auch Privatleute, die sich ein paar Hühner oder anderes Geflügel halten“, sagt der Leiter des Veterinäramtes, Dr. Johannes Westarp. Gemeldet werden sollen, neben Hühnern, Bestände von Enten, Puten, Gänsen oder Wachteln.
Seit Mitte Oktober 2021 gibt es in Deutschland wieder vermehrt Funde von infizierten Wildvögeln in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern sowie erste Übertragungen auf Geflügel und gehaltene Vögel. Auch in Nordrhein-Westfalen sind inzwischen Geflügelhaltungen betroffen. Das Risiko einer Ausbreitung der Geflügelpest bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel in Deutschland wird als hoch eingestuft. Im Rhein-Sieg-Kreis ist bisher noch kein Fall aufgetreten.
Die anzeigepflichtige Geflügelpest wird durch krankmachende Vogelgrippe-Viren (HPAI-Viren) verursacht. Die Viren werden durch Wildvögel, in der Regel durch Wassergeflügel wie beispielsweise Enten und Gänse, auf Hausbestände übertragen. Die Übertragungswege können vielseitig sein, etwa über Ausscheidungen oder die gemeinsame Nutzung von Wasserquellen durch Haus- oder Wildgeflügel.
Das Ansteckungsrisiko für Menschen ist äußerst gering. Nur wer intensiven direkten Kontakt zu schwer erkranktem Geflügel hat, gilt als gefährdet.
Weitere Informationen gibt es auf rhein-sieg-kreis.de/gefluegelpest.
Rhein-Sieg-Kreis (db)
23.11.2021