Im Ausschuss für Umwelt, Mobilität und Klimaschutz wurde letzte Woche (10.2.22) gegen die Stimmen von Grünen und SPD beschlossen, dass die Verwaltung bei geringfügigen Straßenbaumaßnahmen auf gesetzlich verpflichtende Anliegerversammlungen verzichten kann. Der Antrag der Grünen, bei geringfügigen Straßenbaumaßnahmen zumindest den Ausschuss zu informieren und über einen Verzicht auf eine Anliegerversammlung entscheiden zu lassen, wurde mit knapper Mehrheit abgelehnt. Damit wird nicht nur die Information der Grundstückseigentümer*innen auf ein Schreiben der Verwaltung über die Maßnahmen und Beitragspflicht beschränkt, auch dem Ausschuss werden Möglichkeiten der Information und Mitwirkung genommen.
Zu den geringfügigen Straßenbaumaßnahmen zählt die Verwaltung z. B. die Straßenentwässerung im Zuge einer Kanalerneuerung und den Austausch der Straßenbeleuchtung. Hierfür können in Abhängigkeit von der Grundstücksgröße vierstellige Beiträge anfallen, die für viele Anlieger hohe finanzielle Belastungen bedeuten. Für die Straßenentwässerung müsste die Anlieger nach aktuellen Erfahrungen etwa ca. 5 Euro pro Quadratmeter bezahlen. Bei einem 400 Quadratmeter großen Grundstück wäre das bereits 2.000 Euro. Auf Antrag der Stadt kann sich der Betrag durch eine zeitlich befristete Landesförderung für die Anlieger um 50 Prozent reduzieren. Allerdings verzichten bereits 5 Bundesländer auf Straßenausbaubeiträge.
Nach bisherigen Erfahrungen aus Anliegerversammlungen haben Anlieger auch bei geringfügigen Straßenbaumaßnahmen Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten. Diese können von der Farbgestaltung über die Favorisierung einer Variante bis zu der Forderung reichen, ganz auf geplante Straßenbaumaßnahme zu verzichten. Die Baukosten und damit auch die Anliegerbeiträge können z. B. bei einer mittigen Straßenentwässerung geringer sein als bei einer Entwässerung an beiden Straßenrändern. Sie bietet auch für den Fuß- und Radverkehr Vorteile, da sich bei stärkerem Niederschlag das Wasser nicht am Straßenrand sammelt. Anliegerversammlung bieten auch Voraussetzungen für transparente Diskussionen und gemeinsame Prozesse bieten, in denen die Anlieger ihre Vorstellungen abstimmen und mehr Gewicht geben können.
Die Grünen setzen sich weiterhin dafür ein, dass Anliegerversammlungen auch bei geringfügigen Straßenbaumaßnahmen angeboten werden. Hierzu wollen sie zur nächsten Ausschusssitzung beantragen, dass die Verwaltung den Anliegern, mit der schriftlichen Information über geplante Maßnahmen, die Möglichkeit einräumt, eine Anliegerversammlung zu fordern. Sie soll durchgeführt werden, wenn mindestens 10 Anlieger dies wünschen.
Klaus Wegner
Mitglied der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
13.02.2022