8. Stellungnahme des ExpertInnenrats der Bundesregierung zu COVID-19

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Die Notwendigkeit kurzer Reaktionszeiten zur Bekämpfung infektiöser Gefahren.

Eine effektive Bekämpfung von Pandemien, Epidemien und anderen außergewöhnlichen infektiösen Gefahrenlagen erfordert kurze Reaktionszeiten für staatliche Maßnahmen.
Sachgerechtes, entschiedenes und schnelles Handeln ist essenziell für eine erfolgreiche Ausbruchskontrolle sowie für die Abmilderung der gesundheitlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen. Neben der aktuellen COVID-19 Pandemie trifft dieses Prinzip in gleicher Weise für zukünftige pandemische und epidemische Ausbrüche, aber auch auf mögliche andere infektionsbedingte Gefahrenlagen zu.
Derzeit ist die COVID-19 Pandemie durch die im Durchschnitt verminderte Krankheitsschwere der Omikron-Variante geprägt und es besteht derzeit die berechtigte Hoffnung auf eine Abmilderung der gesellschaftlichen Auswirkungen der Pandemie. Dies ist in erster Linie auf die Schutzwirkung der Impfung gegen schwere Krankheitsverläufe zurückzuführen. Allerdings sind aus wissenschaftlicher Sicht ein Wiederauftreten der Delta-Variante oder verwandter Varianten, das Auftreten von Kreuzungsformen mit erhöhter Gefährlichkeit bei erhaltener Immunflucht sowie auch das Auftreten neuer Varianten mit einem weiteren Verlust des vorbestehenden Immunschutzes möglich. Das Auftreten neuer Virusvarianten erfordert in der Regel schnelle Reaktionen, um einen effektiven Infektionsschutz zu gewährleisten.

Der bisher erreichte Impfschutz in der Bevölkerung gegen die Infektion und Übertragung des Virus, der bereits gegenüber der Omikron-Variante reduziert war, wird mit hoher
Wahrscheinlichkeit bis zum Winter abnehmen. Die Impfung schützt weiterhin vor schwerer Erkrankung und bleibt deshalb das entscheidende Instrument der Pandemiebekämpfung. Allerdings ist anzunehmen, dass der Immunschutz der Gesamtbevölkerung nicht ausreichen wird, um einen erneuten Anstieg der Inzidenzen zu verhindern. Daher wird es absehbar, unabhängig von den zirkulierenden Virusvarianten, ohne Kontrollmaßnahmen im Verlauf des Jahres erneut zu einer erheblichen Zahl von Infektionen kommen, wobei die Krankheitsschwere und Krankheitslast momentan nicht vorhersagbar sind. Eine erneute Systembelastung ist daher nicht auszuschließen.

Vor diesem Hintergrund sollten für eine erfolgreiche Pandemiekontrolle Notfallstrategien ausgearbeitet und jederzeit implementierbar sein. Diese Überlegungen haben zudem für zukünftige Pandemien, Epidemien und infektionsbedingte Gefahrenlagen Gültigkeit. Der ExpertInnenrat plädiert daher mit Nachdruck für gesetzliche Rahmenbedingungen, die ad hoc verfügbare Instrumente des Infektions- und Bevölkerungsschutzes bereitstellen und somit eine unverzügliche Anpassung von Infektionsschutzmaßnahmen  ermöglichen.
Die Reaktionsschnelligkeit ist ein entscheidender Faktor für die erfolgreiche Kontrolle von infektiösen Bedrohungen.

Zustimmung im ExpertInnenrat: 18 von 19

 

Quelle: Bundesregierung ExpertInnenrat

08.03.2022