Ich beziehe mich auf die umstrittene Wahl des Vorstands der Seniorenvertretung der Stadt Honnef und der Artikel im GA (suc) 11.7.22, S.16: „Vertretung der Senioren startet Arbeit“.
Als Kassenwart des Fördervereins der Seniorenvertretung war ich in der ersten „Legislaturperiode“ bis Jahresende 2021 tätig. Der Urnengang am 5. Mai führte dazu, dass 11 Vertreter gewählt wurden und davon Frau Langguth mit sehr großem Abstand die meisten Stimmen (knapp 1/3 aller Stimmen) bekommen hatte. Trotz diesem Wahlergebnis wurde sie übergangen.
Frau Stegger schreibt am 11.7.22 im GA:“ Die Seniorenvertretung muss vor parteipolitische Einflussnahme geschützt werde.“ Sie schreibt weiter über Frau Langguth: … müssten Zweifel aufkommen… bezgl. der … parteipolitischen Neutralität…“
Fest steht, das Frau Langguth weder seit bestehen der Seniorenvertretung (3 Jahre), noch in der Projektmitarbeit, wie sie Dr Anders in der Brücke vorgestellt (März 2022) hatte, parteipolitische Färbungen eingebracht hat. Die gemachten Vorwürfe sind erfunden und nicht zu belegen. Trotzdem wurden sie nun wiederholt. Die Behauptungen/Vermutungen erinnern mich an Wilhelm Busch, der dem Sinne nach gesagt hatte: „Im Kopf findet manches statt, was in Wirklichkeit nicht stattgefunden hat“.
Vorwürfe an Frau Langguth und jetzige Wiederholung grenzen an Persönlichkeitsverletzung. Um die Integrität der Betroffenen herzustellen wäre eine an Frau Langguth abgegebene Ehrenerklärung durch die Verursacher sinnvoll.
Ich frage mich, ob die Seniorenvertretung die selbst formulierte Überparteilichkeit erfüllt, wenn der Vorstand ausschliesslich SPD-nahe besetzt ist?
Und nimmt Frau Stegger, die im SPD-Stadtrat mit Stimmrecht sitzt und der Seniorenvertretung nicht angehört, wohl aber dem Förderverein angehört, politischen Einfluss? Der Artikel vom 11.7.22 lässt dies annehmen und die Satzung schliesst das aber ausdrücklich aus.
Christoph von Wagenhoff
14.07.2022
Die Redaktion weist darauf hin, daß der Inhalt der Leserbriefe die Ansicht der Einsender wiedergibt, die mit der Meinung der Redaktion nicht unbedingt übereinstimmt.
Dieser Leserbrief bezieht sich auf einen Artikel im Bonner General-Anzeiger aus Juli 2022, dieser liegen der Redaktion NICHT vor.
Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung eines Leserbriefs. Veröffentlicht werden nur Leserbriefe, die auf einen Artikel bzw. ein Thema seriös und sachbezogen eingehen. Die Redaktion behält sich vor, Leserbriefe zu kürzen. Für veröffentlichte Leserbriefe gewähren Sie uns das unentgeltliche, zeitlich und örtlich unbegrenzte und nicht ausschließliche Recht, diese Aussagen ganz oder teilweise zu nutzen, zu vervielfältigen, anzupassen, zu veröffentlichen, zu bearbeiten, zu verbreiten, aufzuführen und darzustellen, Dritten einfache Nutzungsrechte an diesen Aussagen einzuräumen sowie die Aussagen in andere Werke und/oder Medien zu übernehmen.