Tourismus-Boom nach Corona-Flaute: Der Rhein-Sieg-Kreis verzeichnete im ersten Halbjahr des Jahres rund 498.000 Übernachtungen von Gästen aus dem In- und Ausland – mehr als dreimal so viele wie im Vergleichszeitraum des Vorjahres (plus 209 Prozent). Im vergangenen Jahr galt zum Teil noch ein Beherbergungsverbot bei Privatreisen, das als „Tourismus-Bremse“ gewirkt hat. Darauf macht die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten aufmerksam. Die NGG beruft sich dabei auf aktuelle Angaben des Statistischen Landesamtes.
„Dass wieder viel mehr Urlauber und Geschäftsreisende in den Rhein-Sieg-Kreis kommen, ist für das Hotel- und Gaststättengewerbe eine gute Nachricht – vor allem auch für die Beschäftigten. Nach zweieinhalb Jahren Pandemie kehrt die Branche Stück für Stück auf das alte Niveau zurück“, sagt Manja Wiesner, Geschäftsführerin der NGG-Region Köln. Von der „Normalität“ seien viele Hotels, Pensionen und Restaurants aber noch weit entfernt. Der Grund: Den Unternehmen gelingt es nach Beobachtung der Gewerkschaft kaum, genug Personal für die wachsende Arbeit zu finden.
Zwar hätten derzeit viele Branchen mit dem Mangel an Fachleuten zu kämpfen, doch im Gastgewerbe falle die Suche nach qualifizierten Kräften besonders schwer. Das liege vor allem an den Arbeitsbedingungen, urteilt Wiesner. So klagen im aktuellen Ausbildungsreport des DGB NRW 80 Prozent der angehenden Hotelfachleute und 60 Prozent der Azubis in der Küche, regelmäßig Überstunden machen zu müssen – ein Spitzenwert. „Wer im Gastgewerbe arbeitet, ist nicht nur spätabends oder am Wochenende im Einsatz. Die Beschäftigten erfahren oft auch erst am Vortag vom Chef, dass sie einspringen sollen. Zum Beispiel, weil sich die Wettervorhersage geändert hat und einen Run auf den Biergarten erwarten lässt. So kann aber niemand seinen Alltag planen – schon gar nicht, wer Kinder hat“, so Wiesner. Nach Einschätzung der Gewerkschafterin ist ein erheblicher Teil der rund 7.400 Menschen, die das Gastgewerbe im Rhein-Sieg-Kreis laut Arbeitsagentur beschäftigt, von dieser „Arbeit auf Abruf“ betroffen.
Wer sich für die Branche entscheide, wisse, dass die Arbeitszeiten anders seien als in einem Büro-Job. „Wichtig ist zugleich eine Personaldecke, die dick genug ist, um auch kurzfristig Events wie Geburtstage oder Hochzeiten ausrichten zu können“, betont Wiesner. Um Arbeitszeit und Dienstplanung fair zu regeln, sollten sich die Betriebe zu tariflichen Standards bekennen. Dort, wo es einen Betriebsrat gebe – etwa in Hotelketten oder in der Systemgastronomie – könnten sozialverträgliche Lösungen mit der Arbeitnehmervertretung gefunden werden.
In einem entscheidenden Punkt seien Hotels und Gaststätten als Arbeitgeber bereits attraktiver geworden: Die Löhne in der Branche sind nach dem aktuellen Tarifvertrag für Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr um bis zu 28 Prozent gestiegen. „Das ist ein enormer Schub fürs Portemonnaie der Beschäftigten. Jetzt kommt es darauf an, dass die Firmen den Tariflohn auch zahlen – und bei den Arbeitsbedingungen nachlegen“, so die NGG.
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) (mw)
25.8.2022