Das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises bietet als eine der ersten Kommunen in NRW die Möglichkeit, den bisherigen unbefristeten Führerschein online umzutauschen.
Wer das nutzen möchte, stellt über die Internetseite des Rhein-Sieg-Kreises einen Antrag und bezahlt eine Gebühr elektronisch, per Kreditkarte oder Giropay. Man benötigt dafür ein biometrisches Passbild, ein Foto der eigenen Unterschrift und Fotos des Personalausweises und des bisherigen Führerscheins (jeweils Vor- und Rückseite).
„Sobald der neue Führerschein vorliegt, bekommt die Inhaberin oder der Inhaber eine Benachrichtigung“, so Harry Heidemann vom Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises. „Mit dieser kann man den alten Führerschein persönlich zu den Öffnungszeiten des Straßenverkehrsamtes gegen die neue Fahrerlaubnis umtauschen.“ Das ist ohne eine vorherige Terminreservierung möglich.
Hier geht es zum Online-Umtausch: rhein-sieg-kreis.de/fuehrerscheinumtausch
Wichtig: Format und Qualität der übermittelten Fotos müssen unbedingt den im Prozess hinterlegten Vorgaben entsprechen, damit unnötige Rückfragen und Verzögerungen in der Bearbeitung des Antrags vermieden werden können.
Umtausch des Führerscheins ist Pflicht
„Bis zum 19. Januar 2033 müssen die Inhaberinnen und Inhaber von unbefristet ausgestellten Führerscheinen diese in einen befristeten Karten-Führerschein umtauschen“, erklärt Harald Pütz, der Leiter des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises. „Nur das Dokument verliert seine Gültigkeit, nicht aber die Fahrerlaubnis!“
Quelle: Rhein-Sieg-Kreis (an)
22.09.2022-471
Hintergrund ist eine EU-Richtlinie aus 2006. Die regelt u.a., dass in EU-Mitgliedsländern neu ausgestellte Führerscheine befristet werden müssen. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgte in einem ersten Schritt zum 19. Januar 2013. Seit diesem Tag werden Führerscheine nur noch mit einer Gültigkeit von 15 Jahren ausgestellt.