Noch bis Mitte Dezember bietet der Rhein-Sieg-Kreis mobile Impfangebote in den Kreiskommunen an. Am Freitag, 16. Dezember 2022, wird es zum letzten Mal eine Impfung durch das mobile Impfteam der Koordinierenden COVID-Impfeinheit (KoCI) geben. Am Samstag, 17. Dezember 2022, werden in den Impfstellen in Sankt Augustin und in Meckenheim die letzten Impfungen durchgeführt.
Bis dahin richten sich die verbleibenden mobilen Termine an alle Interessierten ab 12 Jahren. Für die Auffrischungsimpfungen wird auch der auf die Omikron-Untervarianten BA.4/5 angepasste Impfstoff verwendet.
Für die Grundimmunisierung steht zudem der Totimpfstoff von Valneva für Menschen zwischen 18 bis 50 Jahren zur Verfügung sowie auch der Impfstoff des Herstellers Novavax.
Montag, 5. Dezember 2022, in Lohmar
von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr, Foyer im Rathaus, Rathausstraße 4
Dienstag, 6. Dezember 2022, in Königswinter und Bad Honnef
von 10:00 Uhr bis 12:30 Uhr, Haus der Jugend, Dollendorfer Straße 102, in Königswinter-Oberpleis
von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Rathaus, Rathausplatz 1, in Bad Honnef
Donnerstag, 8. Dezember 2022, in Much und Ruppichteroth
von 10:45 Uhr bis 13:15 Uhr, Kulturkiste des Jugendzentrums Much, Klosterstraße 4a, in Much
von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr, Rathausstraße 18, Sozialraum, in Ruppichteroth
Freitag, 9. Dezember 2022, in Rheinbach und Alfter
von 10:00 Uhr bis 12:30 Uhr, Glasmuseum, Raum Nr. 21, Himmeroder Wall 6, in Rheinbach
von 13:15 Uhr bis 15:45 Uhr, Rathaus, Rathaussaal, Am Rathaus 7, in Alfter
Hinweis: Die QR-Codes für die digitalen Impfzertifikate werden im Nachhinein erstellt und zeitnah per Post beziehungsweise per Mail zugeschickt.
Impfwillige benötigen für die mobilen Angebote keinen Termin, sollten aber einen Personalausweis und, falls vorhanden, ihren Impfpass mitbringen.
Bei 12–15-Jährigen muss eine erziehungsberechtigte Person eine Einverständniserklärung unterschreiben. Diese gibt es zum Download auf rhein-sieg-kreis.de/impfen. Zur Impfung selbst müssen die Kinder von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden.
Quelle: Rhein-Sieg-Kreis (an)
29.11.2022-595