
Die Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen ist an die Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes angepasst worden. Ziel dieser Verordnung ist es weiterhin, die erfolgreiche Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie so fortzusetzen, dass schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen für die Bürgerinnen und Bürger und eine Überforderung der gesundheitlichen Versorgungsstrukturen, insbesondere der Krankenhausversorgung, weiterhin bestmöglich verhindert werden.
Die Aktuelle Corona-Schutzverordnung mit markierten Änderungen – gültig ab 23. Dezember 2022 finden sie HIER !!!
Quelle: Land NRW – Ministerium für Gesundheit und Soziales (MAGS)
22.12.2022