Der Präsident des Landgerichts Bonn sucht für die Zeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 Schöffen für die Strafkammern beim Landgericht Bonn sowie das Amtsgericht Bonn (gemeinsames Schöffengericht Bonn und Königswinter). Als ehrenamtliche Richter nehmen Schöffen aktiv an Strafprozessen teil und wirken dabei mit gleichem Stimmrecht wie die Richter an der Urteilsbildung mit. Bewerbungen sind ab sofort und bis zum 20. Februar 2023 möglich.
Bewerben können sich Personen, die in Bad Honnef wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden.
Schöffen sollten über soziale Kompetenzen verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Voraussetzungen für ein Schöffenamt sind unter anderem die deutsche Staatsangehörigkeit und ausreichend gute Sprachkenntnisse in Wort und Schrift. Wer bereits einmal zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl zur Schöffin oder zum Schöffen ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Bewerberinnen und Bewerber werden in eine Vorschlagsliste aufgenommen, die durch den Rat der Stadt Bad Honnef beschlossen und an das Amtsgericht Königswinter weitergeleitet wird. Die Wahl der Schöffinnen und Schöfffen erfolgt dann von dort durch einen Schöffen-Wahlausschuss. Das Ergebnis der Wahl wird dem Landgericht Bonn mitgeteilt.
Weitere Informationen über das Schöffenamt können im Internet unter www.schoeffenwahl.de abgerufen werden. Interessierte Bürgerinnen und Bürger richten ihre Bewerbung bitte bis zum 20. Februar 2023 an die Stadt Bad Honnef, Fachdienst Ordnung, Rathausplatz 1, 53604 Bad Honnef.
Rückfragen zur Schöffenwahl in Bad Honnef beantwortet Annette Engels unter 02224 / 184-158 oder E-Mail an annette.engels@bad-honnef.de. Dort können auch entsprechende Antragsvordrucke und weitere Informationen für eine Bewerbung angefordert werden.
Quelle: Stadt Bad Honnef – Thomas Heinemann
18.01.2023 – 013