Die Aufgaben des Ordnungsamtes des Rhein-Sieg-Kreises sind vielfältig – deshalb fällt auch die entsprechende Jahresbilanz umfangreich aus.
18 Sprengstoffkontrollen, 27 Sprengstofferlaubnisse, 49 Verlängerungen von Sprengstofferlaubnissen – das ist ein Aspekt der Bilanz für 2022. „Die Nutzung des hochexplosiven Stoffes unterliegt behördlicher Kontrolle“, sagt der Leiter der Abteilung Ordnungsangelegenheiten, Werner Erdmann. Eine Genehmigung benötigen zum Beispiel Jägerinnen und Jäger oder Sportschützinnen und Sportschützen, die ihre Patronen selber laden.
Im Jahr 2022 musste des Ordnungsamt des Rhein-Sieg-Kreises auch in 28 Fällen ein bestehendes Gewerbe untersagen. Wer ein Gewerbe führt, muss Steuern und Sozialabgaben zahlen – wer das nicht macht, um sich gegenüber Mitbewerbenden auf dem Markt einen Vorteil zu verschaffen, muss damit rechnen, dass das eigene Gewerbe untersagt wird. 136 solcher Verfahren mussten in 2022 eingeleitet werden. 28 Gewerbeuntersagungen wurden schließlich ausgesprochen.
Makler, Darlehensvermittler, gewerbsmäßige Verwalter von Wohnimmobilien sowie Bauträger und Baubetreuer benötigen für ihre Tätigkeit eine sogenannte Maklererlaubnis. Diese Maklertätigkeiten sind nach wie vor attraktiv; 95 entsprechende Erlaubnisse stellte das Team des Kreisordnungsamtes im abgelaufenen Jahr aus.
Das Ordnungsamt des Rhein-Sieg-Kreises ist auch in die Prüfung von Security-Personal mit eingebunden. Gemeinsam mit den Sicherheitsbehörden, wie beispielsweise der Polizei, hat es 304 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus diesem sensiblen Bereich überprüft. Von ihnen waren 229 neu dabei, 75 Security-Mitarbeitende waren bereits gemeldet und wurden erneut geprüft.
Quelle:Rhein-Sieg-Kreis (db)
23.01.2023