Die Tarifverhandlungen für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei Bund und Kommunen gehen am 27. März 2023 in die dritte Runde. In Nordrhein-Westfalen sind davon 640 000 Beschäftigte bei Bund und Kommunen betroffen. Da das Angebot der Arbeitgeber aus der zweiten Verhandlungsrunde am 22./23. Februar völlig unzureichend war, hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in allen Bundesländern und von den Verhandlungen betroffenen Bereichen zum Streik aufgerufen. In den vergangenen Wochen haben sich rund 400.000 Beschäftigte an den Streiks beteiligt. Zur dritten Verhandlungsrunde erhöht ver.di jetzt nochmals den Druck auf die Arbeitgeber, ein verhandlungsfähiges Angebot vorzulegen, das den Forderungen der Beschäftigten gerecht wird.
Am Montag, 27.03.2023 ruft ver.di in Nordrhein-Westfalen die Beschäftigten des Flugverkehrs an den Flughäfen Düsseldorf, Köln/Bonn und Dortmund, flächendeckend den öffentliche Personen-Nachverkehr (ÖPNV) und in Bereichen der kommunalen Häfen und Schleusen (Duisburg/Bezirk Duisburg, Minden/Bezirk OWL, Rheine/Bezirk Münsterland, Münster/Bezirk Münsterland) zum Streik auf.
Der ganztägige Streik beginnt in der Regel in der Nacht vom 26. auf den 27. März um 00.00 Uhr und endet um 24.00 Uhr. Die Streiks an den Flughäfen betreffen einerseits die Verhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei Bund und Kommunen, zum anderen örtliche Verhandlungen für Beschäftigte der Bodenverkehrsdienste sowie die bundesweiten Verhandlungen für die Beschäftigten der Luftsicherheit. Für alle drei Beschäftigtengruppen werden zurzeit Tarifverhandlungen geführt. Im öffentlichen Personennahverkehr wird in den Bundesländern gestreikt, die eine Anbindung an den TVöD haben (Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen) sowie in Bayern, wo zurzeit der Tarifvertrag Nahverkehr verhandelt wird. Es wird im gesamten Bundesgebiet zu starken Verzögerungen bis hin zum Erliegen der Verkehrsdienste in allen genannten Bereichen kommen.
Forderungen von ver.di und EVG in den laufenden Tarifverhandlungen:
ver.di fordert in der laufenden Tarifrunde für die Angestellten von Bund und Kommunen 10,5 Prozent mehr Gehalt, mindestens aber 500 Euro mehr im Monat bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Das Tarifergebnis soll zeit- und wirkungsgleich auf Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten sowie auf Versorgungsempfängerinnen und -empfänger übertragen werden.
Die Verhandlungen werden in der dritten Runde vom 27. bis 29. März 2023 in Potsdam fortgesetzt.
Die EVG fordert eine Lohnerhöhung von 650 Euro für alle als soziale Komponente, alternativ 12 Prozent mehr, bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Zuvor soll der Stundenlohn in den untersten Lohngruppen auf den gesetzlichen Mindestlohn von zwölf Euro – ohne jede Verrechnung oder Zuschüsse – angehoben werden. Zudem gilt es, Ungerechtigkeiten in der Bezahlung zu beseitigen, etwa, wenn für gleiche Tätigkeiten regional unterschiedliche Löhne gezahlt werden.
Die zweite Verhandlungsrunde mit den rund 50 Unternehmen im Eisenbahn- und Verkehrsbereich wird nach Ostern fortgesetzt. Die Arbeitgeber haben bis dahin Zeit, verhandlungsfähige Angebote vorzubereiten.
Quelle: Gewerkschaft Verdi
23.03.2023