Hunde anleinen: Rücksicht nehmen auf junge Wildtiere

Symbolbild Foto: (c) Thomas Scheben

Die wieder helleren Tage und die aufblühende Frühlingsnatur laden geradezu zu Spaziergängen und Wanderungen ein. Gerne werden dabei die eigenen Vierbeiner mitgeführt. Gleichzeitig ist jetzt in der Natur die Zeit des Brütens, der Geburten und der Aufzucht junger (Wild)-Tiere. Diese brauchen noch Schutz und Ruhe.

Deshalb appelliert das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises an die Hundehalterinnen und Hundehalter, beim Spaziergang mit den Vierbeinern ein rücksichtsvolles Verhalten an den Tag zu legen. „Hunde müssen im Wald außerhalb von Wegen und dort, wo aufgrund eingeschränkter Sicht mit dem plötzlichen Auftauchen von Wildtieren zu rechnen ist, angeleint werden!“, darauf macht Dr. Johannes Westarp, Leiter des Veterinär -und Lebensmittelüberwachungsamtes des Rhein-Sieg-Kreises, aufmerksam. In den Naturschutzgebieten gilt grundsätzlich eine Anleinpflicht für Hunde.

„Wer aber als Hundehalterin und Hundehalter Rücksicht nimmt, den Hund im Wald und dort wo Tiere sein können, anleint, kann mit seinem Vierbeiner die Spaziergänge genießen“, so Dr. Johannes Westarp.

 

Quelle: Rhein-Sieg-Kreis (hei)

18.04.2024