Maibäume 2024 – wo und wann kann ich Maibäume kaufen?

Maibaumverkauf Wald und Holz NRW 2024 -- Foto:© Wald und Holz NRW

In der Nacht vom 30. April zum 1. Mai wiederholt sich das jährliche Schauspiel: Grüne Birken finden auf wundersame Weise den Weg an Häuser, Dachrinnen oder Balkone, um der Zuneigung zu den Bewohnerinnen Ausdruck zu verleihen. Als Transportmittel müssen Fahrräder, Mopeds, PKWs, Traktoren und LKW herhalten, je nach Größe und Schwere des Maibaumes.

Nur woher den Maibaum nehmen? Das Forstamt unterstützt diese Tradition und bietet daher gemeinsam mit privaten Forstbetrieben den legalen Erwerb an; denn das Fällen einer Birke ohne Zustimmung des Waldbesitzenden bzw. der Revierleitung ist Sachbeschädigung und Diebstahl. Die Polizei kontrolliert stichprobenartig und verlangt als Nachweis des ordnungsgemäßen Erwerbs eine Quittung des Forstbetriebes.

An folgenden Verkaufsstellen in der Region  findet ein Verkauf von Maibäumen statt:

 

Königswinter-Ittenbach:                 Dienstag, 30.04. ab 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Forstrevier Siebengebirge                 Treffpunkt: Wanderparkplatz Aacherhof

Kein Selberschlagen!

Preis: 20,- € pro Baum

 

Sankt Augustin-Niederpleis           Dienstag, 30.04. ab 11:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Parkplatz Kreuzung am Eichelkämpchen /

Am Rehsprung

Bäume zum Selberschlagen

Preis je nach Größe ab 10,-.€ pro Baum

 

Siegburg:                                          Montag, 29.04. ab 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr und

Forstrevier Aulgasse                          Dienstag, 30.04. ab 12:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Treffpunkt: Forsthaus Aulgasse, Steinbahn 24,

53721 Siegburg.

Geschlagene Bäume und zum Selberschlagen.

Keine Motorsägen!

Preis: ab 15,- € pro Baum

 

Damit nicht nur der Erwerb problemlos, sondern auch der (manchmal abenteuerliche) Transport der Bäume unfallfrei von statten geht, sollten folgende polizeiliche Hinweise beachtet werden:

  • die Ladung / Bäume verkehrssicher zu befestigen und Fahrzeug samt Ladung die Höhe von 4 m und die Breite von 2,55 m nicht überschreiten;
  • die Ladung darf nach vorne überhaupt nicht und nach hinten maximal 3 m über das Fahrzeug hinausragen;
  • das äußerste Ende der Ladung muss mit einer roten Fahne gekennzeichnet sein, wenn es mehr als einen Meter überragt und
  • Kennzeichen und Beleuchtung dürfen nicht verdeckt sein!

 

Quelle: Wald und Holz NRW  — Stephan Schütte Forstamtsleiter

21.04.2024