Das Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises erinnert an die in unseren Naturschutzgebieten geltenden Regeln. Knapp 15 Prozent des Kreisgebietes stehen unter Naturschutz. Diese Gebiete mit ihrer reichen Fauna und Flora sind besonders geschützt und deshalb gelten dort auch strengere Regeln, als außerhalb der Schutzgebiete. Das bedeutet: auf den gekennzeichneten Wegen bleiben, Hunde anleinen, und auch keine Blumen, Beeren oder Pilze pflücken. Auch Campen, Feuer machen oder Drohnen steigen lassen ist im Naturschutzgebiet verboten.
„Die meisten Besucherinnen und Besucher verhalten sich richtig“, sagt der Leiter des Amtes für Umwelt- und Naturschutz, Jörg Bambeck. „In letzter Zeit ist es aber auch durch Posts in den Sozialen Medien immer wieder zu Verstößen gekommen.“
Kürzlich musste beispielsweise ein Influencer insgesamt rund 5.000 Euro Bußgeld bezahlen, da er mehrere Vergehen im Naturschutzgebiet gefilmt und auf einer Internet-Plattform veröffentlicht hatte. Hier ging es nicht nur um das Verlassen der erlaubten Wege, sondern auch um Campen, Klettern, Hinterlassen von Müll im geschützten Gebiet. Zudem ließ er eine Drohne steigen und machte ein Lagerfeuer.
Problematisch sind oft auch Wander-Apps. Da hier alle Nutzerinnen und Nutzer ihre Touren hochladen können, finden Andere oft Routen, die außerhalb der erlaubten Wege verlaufen. „Querfeldein-Radeln“ stört und vertreibt beispielsweise nicht nur Tiere, es vernichtet auch seltene Pflanzen und führt zu Bodenerosionen. In den Leuscheider Wäldern kann man zum Beispiel sehr gut erkennen, wie auf den meistbefahrenen Routen die Erde verschwindet und die Wurzeln der Bäume freigelegt werden. Die Übernutzung führt auf Wiesen zur Beeinträchtigung von seltenen Schmetterlingsarten. Je mehr Menschen diese Touren unternehmen, desto weniger hat die Natur eine Chance, sich zu erholen.
„Wir bitten alle, die in unseren Naturschutzgebieten unterwegs sind, sich vorab über Strecken zu informieren und auf den offiziellen Wegen zu bleiben“, so Jörg Bambeck weiter. Im Siebengebirge sind die Wege, welche für Radfahrerinnen und Radfahrer freigegeben sind, immer an den Gabelungen mit gelben Pfeilen markiert. Wanderinnen und Wanderer erkennen die zugelassenen Wanderwege an den roten Pfeilen. Das Netz ist so ausgestaltet, dass man nie in eine Sackgasse gerät. In der Wahner Heide sind die offiziellen Pfade mit rotmarkierten Pfählen optimal gekennzeichnet. Sollte man eine Markierung aus dem Auge verlieren, weiß man, dass man falsch ist.
Informationen zum Verhalten in den Schutzgebieten gibt es auch unter rhein-sieg-kreis.de/naturschutzgebiet.
Quelle: Rhein-Sieg-Kreis (db)
04.11.2024