Die Stadt Bad Honnef setzt sich für gute Bildungs-und Entwicklungschancen von Kindern ein. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen kümmern sich um die Jüngsten. Seit dem 1. August 2013 besteht für jedes Kind ab Vollendung des ersten Lebensjahres ein Rechtsanspruch auf Betreuung und Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in einer Kindertagespflegestelle.
Mit 14 Kindertageseinrichtungen in unterschiedlicher Trägerschaft wird ein vielfältiges Betreuungsangebot mit Plätzen für Kinder ab dem vollendeten vierten Lebensmonat bis zur Einschulung vorgehalten. Darunter sind fünf Familienzentren des Landes NRW und des Bistums Köln, die in allen Stadtteilen von Bad Honnef über die Betreuung hinaus auch Beratung und Informationen sowie Veranstaltungen zur Elternbildung und Förderung der Kinder anbieten.
Neben der Betreuung eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung wird das Betreuungsangebot in der Stadt Bad Honnef durch verschiedene Kindertagespflegestellen vielfältig und individuell ergänzt. Qualifizierte Kindertagespflegepersonen bieten durch ihre flexible Betreuungsstruktur ein gutes Fundament zur Förderung und Betreuung des Kindes. Eine familiäre Betreuung in der Kindertagespflege ist für die Kinder bis zum dritten vollendeten Lebensjahr ein gleichrangiges Betreuungsangebot zur frühkindlichen Bildung des Kindes in einer Kindertageseinrichtung und erfolgt auf Grundlage der Vermittlung durch den Fachdienst 2-51 Jugendamt der Stadt Bad Honnef.
Das Betreuungsangebot in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege richtet sich an Familien mit einem Hauptwohnsitz in der Stadt Bad Honnef.
Das Anmeldeverfahren verläuft wie folgt:
Die Erziehungsberechtigten stellen eine sogenannte Bedarfsanzeige für einen Betreuungsplatz sowohl für die Kindertageseinrichtung als auch für die Kindertagespflege über das Online-Portal „Little Bird“. Die Bedarfsanzeige können Sie frühestens neun Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn stellen. Für den Beginn eines neuen Kindergartenjahres (jeweils der 1. August eines Jahres) ist eine Anmeldung folglich ab dem 1. November des Vorjahres möglich.
Kindertageseinrichtung:
Wichtig: Da unterjährige Aufnahmen für die Kindertageseinrichtungen oftmals nicht möglich sind, wird eine Anmeldung zum Beginn eines neuen Kindergartenjahres (jeweils der 1. August eines Jahres) empfohlen. Dabei wird eine Anmeldung bei mindestens drei Kindertageseinrichtungen seitens der Stadt Bad Honnef empfohlen.
Neben der Online-Bedarfsanzeige für einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung ist die persönliche Anmeldung des Kindes durch die Erziehungsberechtigten in den gewünschten Einrichtungen zwingend erforderlich. Bitte beachten Sie, dass die Organisation der Kennenlern-Termine der einzelnen Einrichtungen unterschiedlich gestaltet wird. Informieren Sie sich daher frühzeitig (Oktober), ob beispielsweise ein Tag der offenen Tür oder Einzeltermine angeboten werden.
Im nächsten Schritt erteilen die Kindertageseinrichtungen den Erziehungsberechtigten frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn eine unverbindliche Platzzusage als Reservierung über das Onlineportal „Little Bird“. Für den Beginn eines neuen Kindergartenjahres wäre dies folglich der 1. Februar des Jahres.
Die Reservierung muss seitens der Erziehungsberechtigten innerhalb einer Frist von 14 Tagen über das Portal bestätigt werden.
Abschließend können die Betreuungsverträge maximal fünf Monate vor Betreuungsbeginn mit den Kindertageseinrichtungen geschlossen werden. Für den Beginn eines neuen Kindergartenjahres also im März desselben Jahres.
Kindertagespflege:
Für die Anmeldung in der Kindertagespflege stellen die Erziehungsberechtigten ebenfalls eine Bedarfsanzeige über das Online-Portal Little Bird (Betreuungsstätte: „Stadt Bad Honnef Kindertagespflege“)
Anschließend ist die Kontaktaufnahme durch die Erziehungsberechtigten mit der Fachberatung Kindertagespflege des Jugendamtes der Stadt Bad Honnef zwingend erforderlich. Hier erhalten sie weitere Informationen und ggf. Kontaktdaten möglicher Kindertagespflegepersonen.
Im nächsten Schritt nehmen die Erziehungsberechtigten Kontakt zu den Kindertagespflegepersonen auf. Ab März eines Jahres können die privatrechtlichen Betreuungsverträge für den Beginn eines neuen Kindergartenjahres geschlossen werden.
Ihre Fragen sind erwünscht unter:
Jugendamt der Stadt Bad Honnef
Fachberatung Kindertageseinrichtungen
Telefon 02224 184-212
E-Mail: kinderbetreuung@bad-honnef.de