Feierliche Einbürgerung im Siegburger Kreishaus und eine Verabschiedung

(v.R.) Landrat Sebastian Schuster bei der Überreichung der Einbürgerungsurkunde an Natalia Wicke, gemeinsam mit Neubürgerbeauftragter Ludwig Neuber --Foto:© Rhein-Sieg-Kreis

Heute begrüßten Landrat Sebastian Schuster und Ludwig Neuber, Neubürgerbeauftragter des Kreistags, wieder in festlichem Rahmen die zukünftigen Neubürgerinnen und Neubürger des Rhein-Sieg-Kreises.

„Die Ausübung des Wahlrechts ist ein wichtiger Faktor für unsere Demokratie“, mit diesen Worten appellierte Landrat Sebastian Schuster an die zukünftigen Neubürgerinnen, sich aktiv in das demokratische Gemeinwesen einzubringen, was ebenfalls Ludwig Neuber in seiner Ansprache hervorhob.

Doch bevor die Einbürgerungsurkunden überreicht wurden, zeichnete sich diese Feierstunde durch eine besondere Verabschiedung aus: Landrat Sebastian Schuster nahm diese zum Anlass, Werner Erdmann, Leiter der Abteilung Ordnungsangelegenheiten, Personenstands- und Staatsangehörigkeitswesen des Rhein-Sieg-Kreises in den Ruhestand zu verabschieden. Schließlich sei kein Ort und keine Veranstaltung dafür besser geeignet als die heutige Einbürgerungsfeier, so Landrat Sebastian Schuster. Seit der ersten Einbürgerungsfeier am 21. Mai 1985 nahm Werner Erdmann bis heute an 252 Feiern mit knapp 35.000 Einbürgerungen teil. Zusätzlich fällt in seinen Aufgabenbereich unter anderem das Personenstandswesen, die Standesamtsaufsicht, die Fachaufsicht über Ordnungsämter sowie die Untere Jagd- und Fischereibehörde; in dieser Funktion nahm Werner Erdmann an zahlreichen Jägerprüfungs- und Fischereiprüfungsausschüssen teil.

Zu den in dieser Woche insgesamt 185 eingebürgerten Personen im „Dr.-Franz-Möller-Saal“ im Siegburger Kreishaus gehörte auch Natalia Wicke, die, ursprünglich aus Ulan-Ude in der Russischen Föderation kommend, seit 17 Jahren in Deutschland lebt. Hier lernte sie, vor 14 Jahren, ihren Ehemann kennen, gründete eine Familie und arbeitet heute als Integrationsdozentin, wo sie Sprachunterricht erteilt und Orientierungskurse gibt. „Die deutsche Staatsbürgerschaft jetzt ist für mich ein natürlicher Schritt, da ich hier in Deutschland mit meiner Familie lebe“, so Natalia Wicke.

Die meisten der zukünftigen Neubürgerinnen und Neubürger hatten bereits die Zusicherung auf Einbürgerung erhalten. Brauchten Sie bislang zusätzlich noch die Entlassung aus ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit, ist diese Voraussetzung mit dem Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz zum 27. Juni 2024 entfallen. Der überwiegende Teil der Einbürgerungsbewerberinnen und Einbürgerungsbewerber kommt diesmal mit 42 Personen aus Syrien. Unter den 185 neuen deutschen Staatsangehörigen befinden sich 65 weibliche und 88 männliche Erwachsene sowie 32 Kinder. 30 Personen wurden bereits in der Bundesrepublik Deutschland geboren.

Vor der eigentlichen Einbürgerung geben die neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ein Bekenntnis auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ab; dieses lautet: „Ich erkläre feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte.“ Dieses Bekenntnis wird zum Schluss der Einbürgerungsfeier mit dem Singen der deutschen Nationalhymne bekräftigt.

Seit dem 27.06.2024 haben die neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger eine Ergänzungserklärung zur Loyalitätserklärung laut abzugeben und zu unterschreiben; diese hat folgenden Wortlaut: „Ich bekenne mich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges.“

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295 902318 oder 0160 8230810 oder an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, – Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 13-3066, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.

Zahlen, Daten, Fakten:

 Die zukünftig Eingebürgerten besitzen bisher die Staatsangehörigkeit nachfolgender Staaten: Afghanistan (2), Ägypten (4), Albanien (1), Aserbaidschan (5), Australien (1), Belarus (2), Belgien (1), Bosnien und Herzegowina (3), Brasilien (3), Frankreich (2), Georgien (1), Ghana (1), Griechenland (3), Großbritannien (1), Irak (11), Iran (5), Israel (1), Jordanien (4), Kamerun (1), Kolumbien (1), demokratische Republik Kongo (1), Republik Kosovo (2), Kroatien (1), Kuwait (1), Lettland (1), Malaysia (1), Marokko (1), Mazedonien (2), Montenegro (1), Polen (7), Rumänien (3), Russische Föderation (18), Schweden (1), Serbien (1), Spanien (3), Südafrika (1), Syrien (42), Thailand (1), Tunesien (1), Türkei (32), Ukraine (5), Ungarn (1), Vereinigte Staaten von Amerika (2).

 

Die Einbürgerungsbewerberinnen und –bewerber wohnen derzeit in diesen Kommunen: Alfter (7), Bad Honnef (11), Bornheim (10), Eitorf (8), Hennef (9), Königswinter (14), Lohmar (12), Meckenheim (22), Much (6), Neunkirchen-Seelscheid (1), Niederkassel (19), Rheinbach (16), Ruppichteroth (1), Sankt Augustin (14), Siegburg (19), Swisttal (6), Wachtberg (8), Windeck (2).

 

Quelle: Rhein-Sieg-Kreis  (hei)

05.12.2024