Minister Laumann: Mit der neuen Krankenhausplanung stärken wir die stationäre Behandlungsqualität in allen Regionen des Landes
Am Mittwoch, 8. Januar 2025, hat das Ministerium in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Bezirksregierung Köln die Ergebnisse für den Regierungsbezirk Köln vorgestellt: Der neue Plan führt im Regierungsbezirk Köln sowie landesweit zu den dringend notwendigen Strukturveränderungen in der Krankenhauslandschaft, während gleichzeitig die Qualität der Versorgung verbessert und die ortsnahe Notfallversorgung weiter sichergestellt wird.
Mit dem erfolgreich abgeschlossenen Krankenhausplanungsverfahren hat die Landesregierung die stationäre Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen anhand von klaren Qualitätsstandards und eindeutigen Erreichbarkeitsvorgaben für die Notfallversorgung neu aufgestellt. Den nordrhein-westfälischen Krankenhäusern wurde Mitte Dezember 2024 in Feststellungsbescheiden verbindlich mitgeteilt, welche Leistungen sie zukünftig anbieten können. Im Anschluss hat das Gesundheitsministerium die künftigen Leistungsportfolios aller Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen auf der Ministeriums-Website veröffentlicht. Damit steht im Detail fest, wie die stationäre Versorgung in Nordrhein-Westfalen in Zukunft ausgestaltet sein wird.
Die Regelungen der neuen Krankenhausplanung treten landesweit grundsätzlich am Dienstag, 1. April 2025, in Kraft, um den Krankenhäusern ausreichend Zeit für die Umsetzung der nötigen Veränderungen zu geben. Für die Umsetzung von Änderungen in bestimmten Leistungsgruppen, zum Beispiel in der Kardiologie und der Notfallversorgung, besteht darüber hinaus eine Übergangsfrist bis Mittwoch, 31. Dezember 2025. Denn aufgrund der hohen Fallzahlen oder der besonderen Notfallrelevanz in diesen Leistungsgruppen wird die erforderliche Anpassung von Kapazitäten zusätzlich Zeit in Anspruch nehmen.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Der neue Krankenhausplan führt im Regierungsbezirk Köln und im ganzen Land genau zu dem Ergebnis, das wir erreichen wollten: Er stärkt die Versorgungsqualität für die Patientinnen und Patienten, während er parallel dem ruinösen Wettbewerb der Krankenhäuser um Fallzahlen und Personal entgegenwirkt. Denn mit dem neuen Plan bauen wir gerade bei hoch komplexen Leistungen Behandlungsschwerpunkte der einzelnen Krankenhäuser aus, was die Behandlungsqualität stärkt. Und wir bauen Doppel- und Mehrfachvorhalten in benachbarten Krankenhäusern ab, was Ressourcen schont. Durch diese notwendigen und tiefgreifenden Strukturveränderungen bildet der Plan ein solides und zukunftsfähiges Fundament für die Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen. Gleichzeitig stellen wir mit dem neuen Plan sicher, dass im medizinischen Notfall ein Krankenhaus schnell anzufahren ist. Der neue Plan funktioniert, weil wir als erstes Bundesland nicht anhand von Betten, sondern anhand von Fallzahlen, klaren Qualitätsstandards für die verschiedenen Krankenhausleistungen und eindeutigen Erreichbarkeitsvorgaben für die Notfallversorgung geplant haben. Unser Modell kann und sollte als Blaupause für alle Bundesländer dienen.“
Und weiter: „Mit dem Krankenhausplanungsverfahren haben wir als Landesregierung eines unserer wichtigsten Projekte in dieser Legislatur erfolgreich abgeschlossen. Das ist uns nur gelungen, weil wir von Beginn an alle wichtigen Akteure der nordrhein-westfälischen Krankenhauslandschaft einbezogen haben und den rund sechsjährigen Prozess gemeinsam mit ihnen gestaltet haben. Die nordrhein-westfälischen Bezirksregierungen haben ihre umfassenden Kenntnisse über die regionale Versorgungssituation eingebracht und damit maßgeblich dazu beigetragen, dass dieser Prozess erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Ich danke den Bezirksregierungen und den weiteren Beteiligten für ihren unermüdlichen Einsatz für die neue Krankenhausplanung, der die große Unterstützung für diese grundlegende Strukturreform offenbart.“
Dr. Thomas Wilk, Regierungspräsident der Bezirksregierung Köln: „Die erfolgreiche Umsetzung des neuen Krankenhausplans für Nordrhein-Westfalen ist das Ergebnis einer effektiven und engen Zusammenarbeit. Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen der Bezirksregierung und allen weiteren Beteiligten herzlich für ihren außerordentlichen und konstruktiven Einsatz und ihre Fachkompetenz. Mit diesem Plan setzen wir einen entscheidenden Meilenstein für die Zukunft der Krankenhauslandschaft in unserem Land. Der Weg, den wir gemeinsam gegangen sind, zeigt, dass strukturierte Zusammenarbeit der Schlüssel für nachhaltige und erfolgreiche Reformen ist.“
Die Ergebnisse des Krankenhausplanungsverfahrens im Regierungsbezirk Köln im Überblick
Wohnortnahe Grundversorgung
Ein zentraler Grundsatz der neuen Krankenhausplanungssystematik in Nordrhein-Westfalen ist, dass für 90 Prozent der Bevölkerung je Landesteil ein Krankenhaus mit internistischer und chirurgischer Versorgung mit dem Auto innerhalb von 20 Minuten erreichbar sein soll. Aufgrund ihrer Notfallrelevanz hat das Gesundheitsministerium in den Leistungsgruppen Intensivmedizin, Allgemeine Chirurgie und Allgemeine Innere Medizin landesweit beinahe alle Anträge berücksichtigt.
Im Regierungsbezirk Köln:
- Intensivmedizin:
70 Anträge / 69 Zuweisungen - Chirurgie:
64 Anträge / 63 Zuweisungen - Allgemeine Innere:
64 Anträge / 63 Zuweisungen
Entsprechend ist mit der neuen Planung eine wohnortnahe Grundversorgung weiterhin sichergestellt: Im Rheinland erreichen nach Umsetzung der neuen Planung 98,6 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in 20 Minuten das nächste Krankenhaus, in dem sie internistisch und chirurgisch versorgt werden können.
Schwerpunktbildung in der Spezialversorgung
Um die Qualität der Krankenhausbehandlungen für die Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen zu steigern, zielt die neue nordrhein-westfälische Krankenhausplanung darauf ab, Doppel- und Mehrfachvorhaltungen in räumlicher Nähe abzubauen und Schwerpunkte in den Leistungsportfolios der einzelnen Krankenhäuser aufzubauen. Das gilt insbesondere für die Leistungsgruppen, die gut planbar sind, beispielsweise in der Orthopädie.
Im Regierungsbezirk Köln:
- Beispiel Endoprothetik Knie:
47 Anträge – 28 Zuweisungen (= minus 40 Prozent) - Beispiel Endoprothetik Hüfte:
57 Anträge – 31 Zuweisungen (= minus 48 Prozent)
Das gilt aber auch für Bereiche, in denen eine hochspezialisierte Versorgung und große Expertise nötig sind, beispielsweise der Onkologie. Hier ist eine Konzentration auf weniger Krankenhausstandorte mit mehr Erfahrung und Expertise dringend erforderlich, um für die Patientinnen und Patienten die bestmögliche Behandlung anbieten zu können. Daher wurden nicht allen Krankenhäusern, die Anträge für diese Leistungsbereiche gestellt haben, die entsprechenden Leistungsgruppen zugewiesen.
Im Regierungsbezirk Köln:
- Beispiel Behandlung von Leberkrebs:
24 Anträge – 6 Zuweisungen (= minus 75 Prozent) - Beispiel Behandlung von Speiseröhrenkrebs:
12 Anträge – 3 Zuweisungen (= minus 75 Prozent)
Finanzielle Unterstützung
Die Landesregierung unterstützt die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser bei den notwendigen Strukturveränderungen und Investitionen mit erheblichen zusätzlichen Finanzmitteln. Für Maßnahmen zur Umsetzung des neuen Krankenhausplans werden in dieser Wahlperiode rund 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden.
Die ersten Förderbescheide in Höhe von rund 409 Millionen Euro hat Gesundheitsminister Laumann bereits Anfang Dezember an acht nordrhein-westfälische Krankenhäuser überreicht. Die verbleibende Fördersumme von rund 2,1 Milliarden Euro wird in den kommenden Jahren für weitere notwendige Strukturveränderung und Investitionen an die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser vergeben.
Das heisst für das Bad Honnefer Cura Krankenhaus …
In diesem Bereich finden Sie ausführliche Informationen dazu, welche Krankenhäuser gemäß der neuen Krankenhausplanung welche Leistungen im Rhein-Sieg-Kreis erbringen.
Cura Krankenhaus – Leistungsgruppen
- 1.1 Allgemeine Innere Medizin
- 9.1 Allgemeine Chirurgie
- 14.5 / 25.2 Wirbelsäuleneingriffe
- 24.1 HNO (Behandlung des Kopfbereichs (Hals, Nasen, Ohren))
- 27.1 Geriatrie (Altersmedizin)
- 28.1 Intensivmedizin
Informationen welches Krankenhaus welche Leistungen im Rhein-Sieg-Kreis anbietet finden sie HIER
Quelle: Mags NRW (Ministerium für Arbeit-Gesundheit und Soziales )
08.01.2025