Der Abrissbagger kommt jetzt durch die Hintertür – Geplante Änderungen bei der Landesbauordnung gefährden Denkmalschutz in NRW


Am kommenden Sonntag sind nicht nur Kommunalwahlen in NRW, der 14. September ist auch Tag des offenen Denkmals. Tausende Denkmäler im Rheinland öffnen ihre Türen für Interessierte. Dieser Tag steht für gelebte Geschichte und den Erhalt unseres kulturellen Erbes. In diesem Jahr gibt es allerdings Grund, um die Zukunft des Denkmalschutzes in NRW zu bangen.

Bereits mit der Novellierung des Denkmalschutzgesetzes 2022 wurden den Ämtern für Denkmalpflege im Rheinland und in Westfalen Kompetenzen entzogen.
Nun setzt Bauministerin Scharrenbach noch einen drauf.
Im Zuge der Änderung der Landesbauordnung soll der Denkmalschutz in NRW massiv eingeschränkt werden.

Dr. Ruth Seidl, Vorsitzende der GRÜNEN Fraktion im LVR: „Künftig sollen Anlagen, die im Katastrophenfall genutzt werden könnten, nicht mehr unter Denkmalschutz stehen. Dies beträfe auch historische Schulen, Kirchen, Bahnhöfe oder Brücken. Ein solch pauschaler Entzug des Schutzstatus widerspricht internationalen Konventionen wie der Haager Konvention.

Darüber hinaus soll künftig den Denkmalfachämtern das Recht entzogen werden, Anträge auf Denkmalschutz bei Liegenschaften des Landes und des Bundes sowie bei Hochschulen des Landes oder Universitätskliniken zu stellen.

“ Johannes Bortlisz-Dickhoff, Vorsitzender der GRÜNEN Fraktion im LVR:
„Zuständigkeiten nach dem Denkmalschutzgesetz sollen künftig durch bloße Verordnung, also ohne Beteiligung des Parlaments, vom Ministerium geändert werden dürfen. Und als sei das nicht genug, will Ministerin Scharrenbach sich selbst die Möglichkeit verschaffen, Zuständigkeiten nach dem Denkmalschutz an sich zu ziehen.
Dies würde die Position der Denkmalämter in den Kommunen extrem schwächen. Fachlichkeit, demokratische Beteiligung der Öffentlichkeit am Entscheidungsprozess und Transparenz würden so ausgehebelt werden. Wir fordern: Hände weg vom Denkmalschutz!“

Informationen und Stellungnahmen zur geplanten Gesetzesänderung finden Sie auch hier: https://denkmalschutz-erhalten.nrw/

 

Quelle: Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Landschaftsverband Rheinland (dw)

11.09.2025


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