
Der Rhein-Sieg-Kreis, das Jobcenter Rhein-Sieg sowie der Deutsche Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V. haben heute (30. September 2025) eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Dadurch können Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld die Beratung und Unterstützung des Deutschen Mieterbundes bei mietrechtlichen Unstimmigkeiten nutzen: Ein weiterer Schritt zu mehr Eigenverantwortung und damit Unabhängigkeit von Sozialleistungen.
Voraussetzung zur Übernahme einer einjährigen Mitgliedschaft bei dem Deutschen Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V. ist insbesondere das Vorliegen einer mietrechtlichen Unstimmigkeit im Sinne der Vereinbarung. Ein solche liegt beispielsweise bei erheblichen Mietmängeln oder rechtlich notwendigen Überprüfungen von Kündigungen, Mieterhöhungen oder Betriebs- und Heizkostenabrechnungen vor.
Die Beratungs- und Unterstützungsleistung kann ab Oktober dieses Jahres durch den betroffenen Personenkreis beim Jobcenter Rhein-Sieg beantragt werden. Nach erfolgter Prüfung kann das Jobcenter Rhein-Sieg die einjährige Mitgliedschaft beim Deutschen Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V. in die Wege leiten. Der Rhein-Sieg-Kreis, als Kostenträger der Kosten für die Unterkunft, übernimmt die Finanzierung dieser Mitgliedschaft.
Quelle: Rhein-Sieg-Kreis (hei)
30.09.2025