
Am Sonntag, 28. September 2025, sind alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Sieg-Kreises zur Stichwahl über den/die zukünftigen Landrat/Landrätin, des Rhein-Sieg-Kreises aufgerufen.
Personalausweis reicht
Die von den Gemeinden versandten Wahlbenachrichtigungen sind für den Tag der Haupt- und der Stichwahl gültig. Das heißt, die für den 14. September 2025 zugesendete Wahlbenachrichtigung gilt ebenso für die Stichwahl(en) am 28. September 2025. Die Vorlage der Wahlbenachrichtigung im Wahllokal ist aber nicht Voraussetzung für der Teilnahme an der Wahl, hierzu reicht auch das Vorzeigen des Personalausweises oder Reisepasses.
Wahllokale am Sonntag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet
Die Wahllokale sind am Sonntag, 28. September 2025, von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr, geöffnet. Das jeweils aufzusuchende Wahllokal ist der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen. Sollte diese nicht mehr verfügbar sein, gibt die Wohnortgemeinde entsprechende Auskünfte.
Briefwahl
Die Briefwahl wird von den Städten und Gemeinden durchgeführt, die daher auch Ansprechpartner für alle in diesem Zusammenhang entstehenden Fragen sind.
Bei entsprechender Antragstellung wurden die Briefwahlunterlagen postalisch versandt. Wer jetzt noch Briefwahl beantragen möchte, sollte die Unterlagen möglichst bei der Kommune abholen, da von einem rechtzeitigen Zugang per Post nicht mehr sicher ausgegangen werden kann. Die Wahlbriefe müssen bis spätestens 28. September 2025, 16:00 Uhr, bei der Stadt oder Gemeinde eingegangen sein.
Es besteht auch die Möglichkeit, die Briefwahl direkt vor Ort in den Wahlbüros der Städte und Gemeinden durchzuführen. Die Öffnungszeiten der Wahlbüros und weitere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Wahlamt und auch über die Internetseiten der Städte und Gemeinden.
Sollten Sie Briefwahl beantragt, die Unterlagen aber nicht erhalten oder diese verloren haben, melden Sie sich bitte beim Wahlamt Ihrer Wohnortgemeinde. Da die Ausstellung der Briefwahl im Wählerverzeichnis vermerkt wird, können Sie in diesem Fall nicht ohne Weiteres am Wahlsonntag im Wahllokal ihre Stimme abgeben.
Das Wahlamt kann aber den für Sie ausgestellten Wahlschein der nicht angekommenen oder verlorenen Briefwahlunterlagen für ungültig erklären und Ihnen einen neuen Wahlschein ausstellen und neue Briefwahlunterlagen aushändigen. Wenn Sie dann doch lieber in Ihrem Wahllokal wählen möchten, ist dies unter Abgabe des in den Briefwahlunterlagen enthaltenen Wahlscheins möglich.
Am Wahlabend des 28. September wird das Siegburger Kreishaus am Kaiser-Wilhelm-Platz 1, ab 17:30 Uhr, wieder zum Wahl-Infozentrum. In den Räumen Sieg und Agger laufen die Ergebnisse der Stichwahlen im Rhein-Sieg-Kreises zusammen.
An zwei interaktiven Plätzen können die Bürgerinnen und Bürger die Wahlergebnisse des Rhein-Sieg-Kreises und ihrer Kommune direkt abrufen.
Der aktuelle Stand der Wahlergebnisse kann zeitnah nach Schluss der Wahllokale auch im Internet unter www.rhein-sieg-kreis.de/wahlen eingesehen werden.
Quelle: Rhein-Sieg-Kreis (hei)
24.09.2025