Die in dem Artikel dargestellten Ausführungen entsprechen in dieser Form nicht den Tatsachen. Es wurde von Seiten der Eigentümer ein Mietvertrag angeboten der eine Laufzeit von fünf Jahren mit automatischer Verlängerung, sollte nicht eine Partei mit einer Kündigungsfrist von vier Monaten den Vertrag beenden wollen, angeboten.
Diese Kündigungsfrist wurde auf Wunsch von Herrn Zaibet von sechs auf vier Monate reduziert. Die Eigentümer sind Herrn Zaibet im Bewusstsein seiner privaten, familiären Situation mit der Höhe der Miete entgegengekommen. Herr Zaibet wollte sich also eine Möglichkeit geben, relativ kurzfristig den Mietvertrag zu beenden. Von den Eigentümern jedoch wollte er ein einseitiges Optionsrecht auf fünf Jahre Verlängerung des Mietvertrages eingeräumt haben. Dies wird in dem Artikel leider nicht erwähnt. Desweiteren ist zu sagen, dass die derzeitige Mieterin Frau Goertz den aktuellen Mietvertrag gekündigt hat. Dabei wurde eine sechsmonatige Kündigungsfrist nicht eingehalten. Die Eigentümer sind auch Frau Goertz entgegen gekommen und haben einer Verlängerung des Vertrages um einen Monat zugestimmt damit sie Fristen gegenüber der Mitarbeiter einhalten kann. Auch dies wird in Ihrem Artikel nicht erwähnt.
Es ist weiterhin nicht im Interesse der Eigentümer der Immobilie, dass die Apotheke schliessen muss, aber hier wird ein einseitige Geben seitens der Eigentümer und ein einseitiges Nehmen seitens der Mieter erwartet. Eine nach wie vor bestehende Gesprächsbereitschaft seitens der Eigentümer wird auch nicht erwähnt.
Mit freundlichen Grüßen
Feld/Gerhards
Link zum Artikel vom 31.12.2025 — https://ausbadhonnef.de/2025/12/31/ist-die-selhofer-apotheke-noch-zu-retten/
2.1.2026
