!m Zuge der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) haben die Gewerkschaften für Dienstag (20. Januar) zu einem ganztägigen Warnstreik aufgerufen. Betroffen ist auch der Kontrollraum der Tunnelleitzentrale (TLZ.NRW) in der Landesverkehrszentrale (LVZ.NRW) in Leverkusen.
Gestreikt werden soll nach bisherigen Informationen von Dienstag (20.1.) ab 16 Uhr bis Mittwoch (21.1.) um 16 Uhr.
Dort erfolgt die Überwachung und Steuerung von insgesamt 37 Straßentunneln in der Zuständigkeit von Straßen.NRW. 13 dieser Straßentunnel mit einer Länge von über 400 Metern dürfen nur betrieben werden, wenn die Tunnelleitzentrale besetzt ist. Eine Besonderheit stellt der B42-Tunnel Oberdollendorf Galerie in Königswinter dar. Dieser „14. Tunnel“ ist nur 275 Meter lang, aber als Bestandteil der B42-Tunnelkette von besonderer Bedeutung.
Kommt es dort zu streikbedingten Arbeitsausfällen, werden die betroffenen Tunnel aus Sicherheitsgründen vollständig gesperrt. Eine Wiederöffnung ist erst nach Beendigung des Warnstreiks möglich.
Ziel von Straßen.NRW ist es, den Tunnelbetrieb bestmöglich aufrecht zu erhalten. In der Regel arbeiten bis zu drei Tunneloperatoren pro Schicht in der TLZ.NRW. Im Falle eines Streiks voraussichtlich weniger. Da dann die Verkehrssicherheit potenziell gefährdet wäre, sind Sperrungen von Tunneln deshalb nicht auszuschließen.
Der aktuelle Stand
Folgende Tunnel müssen nach aktuellem Stand gesperrt werden:
- B42; Oberdollendorf Tunnel; Königswinter; Fahrtrichtung Nord
- B42 Oberdollendorf Galerie; Königswinter; offen Fahrtrichtung Nord
- B42; Tunnel Oberkassel; Bonn; Fahrtrichtung Nord
Gegenwärtig kann Straßen.NRW für die folgenden Straßentunnel ausschließen, dass diese gesperrt werden müssen:
- B42; Oberdollendorf Tunnel; Königswinter; offen Fahrtrichtung Süd
- B42 Oberdollendorf Galerie; Königswinter; offen Fahrtrichtung Süd
- B42; Oberkassel; Bonn; offen Fahrtrichtung Süd
Hintergrund :
24/7-Kontrollraum zur Überwachung der Tunnel durch eine Tunnelleitzentrale
Die Landesverkehrszentrale NRW in Leverkusen steuert und überwacht die Tunnel auf Bundes- und Landesstraßen. Ihre Aufgabe ist es, einen sicheren und störungsfreien Verkehrsablauf in den Tunneln sicherzustellen. Dazu werden die Straßentunnel im 24/7-Betrieb aus einer modernen Leitzentrale heraus überwacht.
Überwachungspflicht bei Tunneln
Tunnel, die eine Länge von über 400 Metern haben, sind überwachungspflichtig. Im Zuständigkeitsbereich von Straßen.NRW trifft dies auf 13 Tunnel zu:
- B42; Oberdollendorf; Tunnel Königswinter
- B42; Oberdollendorf Galerie; Königswinter (nur 275 Meter lang, aber von besonderer Bedeutung, da Bestandteil der B42-Tunnelkette)
- B42; Oberkassel; Bonn
- und weitere in NRW
Überwachungspflichtige Tunnel müssen bei Sperrung ordnungsgemäß gesperrt werden. In der Regel geschieht dies durch die Straßenmeistereien.
Quelle: Straßen NRW
20.1.2026
