Regeln zur vorübergehenden Betreuung bei den Kitas und der Tagespflege .

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Zur Eindämmung des Corona-Virus in Nordrhein-Westfalen wird vorübergehend die Betreuung bei den Kitas und der Tagespflege verändert:

Alle Erzieherinnen und Tagespflegepersonen werden am Montag arbeiten.

Alle Kindertageseinrichtungen, Heilpädagogischen Einrichtungen und Kindertagespflegestellen bleiben zunächst grundsätzlich geöffnet.

Aber es dürfen nur noch die Kinder kommen, deren Eltern in einem Job arbeiten, der in der aktuellen Situation zwingend ausgeübt werden muss.

Für alle anderen Kinder gilt ein Betretungsverbot.

Dazu hat die Landesregierung einen Erlass veröffentlicht. HIER !!

Die Regelung gilt zunächst bis zum 19. April.

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

Die Landesregierung hat heute wegen des sich ausbreitenden Coronavirus beschlossen, dass ab Montag(16.3.2020) Kinder im Alter bis zur Einschulung sowie Schülerinnen und Schüler keine Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle, Heilpädagogische Kindertageseinrichtung oder „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“ (Brückenprojekte) betreten dürfen.

Kinder- und Familienminister Joachim Stamp erklärte: „Wir befinden uns in einer außergewöhnlichen Situation und müssen seriös und verantwortungsvoll mit den großen Herausforderungen umgehen. Das Kabinett hat dazu eine wichtige Leitentscheidung getroffen, die nun zügig und entschlossen umgesetzt wird.”

Eltern sind verpflichtet, ihre Aufgabe zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder wahrzunehmen. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder die Kindertagesbetreuungsangebote nicht nutzen. Die Kinder sollten aber nicht von Personen betreut werden, die nach RKI als besonders gefährdet gelten, insbesondere gehören hierzu Vorerkrankte und Lebensältere. Zum Betretungsverbot wird es für Kinder, deren Eltern nachweisen, dass sie in kritischen Infrastrukturen arbeiten, Ausnahmen geben, z.B.:

  • für Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal und weiteres Personal, das notwendig ist, um intensivpflichtige Menschen zu behandeln,
  • für Eltern, die in Bereichen der öffentlichen Ordnung oder anderer wichtiger Infrastruktur arbeiten.

Details werden zeitnah in Abstimmung mit den Trägern und kommunalen Spitzenverbänden geregelt.

 

Quelle: Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) des Landes Nordrhein-Westfalen.