Unwetter Bernd – Einigkeit über die Verteilung der Soforthilfe für Kommunen

(c) Rhein-Sieg-Kreis

Die von Unwetter Bernd betroffenen Kommunen erhalten auch selbst eine erste Soforthilfe, um die nötigste Infrastruktur wieder herzurichten. Dem Rhein-Sieg-Kreis wurden durch das Land NRW insgesamt sechs Millionen Euro aus den in der vergangenen Woche auf den Weg gebrachten Mitteln zugewiesen.

Wie dieses erste Budget verteilt werden kann, darüber verständigten sich Landrat Sebastian Schuster und Kreisdirektorin Svenja Udelhoven jetzt mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der im Rhein-Sieg-Kreis von den heftigen Starkregenereignissen betroffenen Kommunen: Swisttal wird drei, Rheinbach zwei Millionen Euro erhalten; Meckenheim und Lohmar bekommen jeweils eine halbe Million Euro aus der ersten Pauschalzahlung.

„Ich bin sehr froh, dass wir so schnell Einigkeit über die Verteilung der Mittel erzielen konnten“, sagt Landrat Sebastian Schuster. „Wir erfahren rund um die Unwetterkatastrophe eine unglaubliche Welle der Solidarität aus allen Bereichen der Gesellschaft, aber auch die kommunale Familie im Rhein-Sieg-Kreis steht in der Not fest zusammen.“

Die Verteilung der ersten Soforthilfe für die Kommunen orientiert sich am bisher bekannten Schadensbild vor Ort – in dieser „Runde“ sollen die Kommunen zum Zuge kommen, die die größten Schäden zu verzeichnen haben.

Der Rhein-Sieg-Kreis verzichtet aufgrund der nach aktuellem Stand überschaubaren Schäden an der Kreis-Infrastruktur derzeit selbst ebenso wie die in deutlich geringerem Umfang als Swisttal, Rheinbach, Meckenheim und Lohmar betroffenen Kommunen auf Mittel aus dem aktuellen Soforthilfe-Fonds. Sobald weitere Mittel für Kommunen bereitgestellt wurden, wird über deren Verteilung neu beraten werden.

Mit der Soforthilfe mildert das Land NRW die finanziellen Belastungen der Gemeinden und Gemeindeverbände durch die kurzfristige Instandsetzung von zerstörten Infrastrukturen oder die Räumung und Reinigung der von der Unwetterkatastrophe betroffenen Gebiete. Die Verteilung des Pauschalbetrages auf die Städte und Gemeinden obliegt den Kreisen.

 

 

Quelle:Rhein-Sieg-Kreis (ke)

29.07.2021 – 399