Sicher durch den Winter – Tipps des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises

Jetzt auf Winterreifen umsteigen! © Polizei NRW - Bonn

Autofahren kann in den Jahreszeiten Herbst und Winter eine Herausforderung werden. Schlechte Sicht, Laub, Schnee und Eis können für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer eine Gefahrenquelle sein.

„Gerade während der dunklen und winterlichen Jahreszeit ist eine besondere Sorgfaltspflicht geboten. Wird diese beachtet, können viele Unfälle vermieden werden!“, appelliert Harald Pütz, Leiter des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises.

Winterliche Verhältnisse sollten in die tägliche Routine mit eingeplant werden.

Das heißt: Zeit nehmen! Am besten plant man zum Beispiel für den Weg zur Arbeit Extraminuten ein.

Wichtig ist vorausschauendes Fahren. Da der Bremsweg bei nasser oder verschneiter Fahrbahn länger ist als auf trockenen, griffigen Asphalt, sollten unbedingt ein ausreichender Seitenabstand eingehalten und die Geschwindigkeit angepasst werden. Es ist zusätzlich darauf zu achten, dass Brücken, Freiflächen nach Waldstücken oder Tunnelausfahrten besondere Gefahrenquellen ausmachen. Gefrorener Raureif führt hier schnell mal zu einer Rutschpartie.

Vor Fahrtantritt sollte sich über die Wetterbedingungen informiert werden. Es ist hilfreich, Eiskratzer, Schnee- oder Handfeger, Türschlossenteiser, Starthilfekabel und eine funktionierende Taschenlampe immer griffbereit zu haben.

Im Straßenverkehr gilt das Motto: „sehen und gesehen werden“.  Beschlagene oder vereiste Scheiben sind eine Gefahrenquelle. Sich lösende Eisplatten können Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer schädigen oder gefährden. Der Bußgeldkatalog der Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht hierfür ein Bußgeld zwischen 25 bis 120 Euro vor. Da bei Regen, Nebel und Dunkelheit die Sicht für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sehr beeinträchtigt ist, rät das Straßenverkehrsamt dringend zu heller und reflektierender Kleidung. Zudem sollten an Zweirädern funktionierende Lampen und Reflektoren angebracht sein.

Wie jedes Jahr ist die richtige Bereifung des Fahrzeugs ein wichtiges Thema. Das Straßenverkehrsamt hat dazu aktuelle Informationen zusammengestellt: Es gelten nur noch solche Reifen als wintertauglich, die mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) gekennzeichnet sind.

Grundsätzlich reicht es nicht mehr aus, wenn die Reifen mit einer M+S-Kennzeichnung versehen sind. Jedoch gelten bis zum 30. September 2024 noch Reifen mit M+S Kennzeichnung als wintertauglich, wenn diese bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt wurden. Mit dieser Übergangsregelung will der Gesetzgeber finanzielle Härten dadurch vermeiden, dass bereits produzierte bzw. gekaufte Reifen noch aufgefahren werden können. Auch wenn eine generelle Winterreifenpflicht nicht besteht, gilt dennoch ein Benutzungsverbot für Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen.

Grundsätzlich gilt: Wer ohne Winterwetterausrüstung wie zum Beispiel falsche Reifen, fehlendes Frostschutzmittel oder abgenutzte Scheibenwischer unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld zwischen 20 und 120 Euro rechnen. Je nach Schwere des Verstoßes kommen Punkte in Flensburg hinzu.

„Wer alle diese Regeln beachtet, kann sicher durch den Winter kommen.“, so Harald Pütz, Leiter des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises.

 

Quelle: Rhein-Sieg-Kreis (ps)

10.11.2021/592