Die Stadtverwaltung Bad Honnef bestätigt, dass am vergangenen Dienstag, den 15.02.2022 die ersten Pooltestungen in den Bad Honnefer Kindertageseinrichtungen durchgeführt wurden.
Zum Bedauern der Stadtverwaltung gab es am heutigen Mittwoch Unregelmäßigkeiten bei der Zustellung der entsprechenden Befunde aus dem Labor an die einzelnen Kindertageseinrichtungen.
Das Labor äußerte sich hierzu folgendermaßen:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Grund eines technischen Ausfalls kommt es zu Verzögerungen in der Befundübermittlung. Wir bitten vielmals um Entschuldigung. Wir arbeiten mit Hochdruck daran Ihnen die Ergebnisse so schnell wie möglich zu übermitteln.
In der vergangenen Nacht sind einzelne Maschinen ausgefallen, in denen die Pools ausgewertet werden. In diesen Geräten waren unter anderem einzelne Pools aus den Bad Honnefer Kitas. Wir versichern Ihnen, dass es sich um einen atypischen Ausfall handelt und dies so nicht üblich ist. In der Regel sind alle Pools bis Mitternacht ausgewertet und eine Befundübermittlung bis zum Kita-Start am nächsten Morgen sichergestellt.“
Erster Beigeordneter Holger Heuser: „Wir sind derzeit im Gespräch mit dem Institut um zu klären, was zu den Verzögerungen geführt hat und wie zukünftig das vereinbarte Testverfahren im Interesse der Einrichtungen und der Familien sichergestellt werden kann. Die durch die fehlenden Testergebnisse erzeugte Unsicherheit mit dem Start der PCR-Pooltestungen ist schlicht nicht akzeptabel.“
Auf Grundlage der ab dem 09. Februar 2022 gültigen Corona-Betreuungsverordnung in Verbindung mit der entsprechenden Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW kann ein Kind im Falle eines positiven PCR-Pooltests nur durch Nachweis eines negativen PCR-Einzeltests wieder an dem Angebot der jeweiligen Kindertageseinrichtung teilnehmen. Dies gilt auch für nicht immunisierte Kinder aus einer Betreuungsgruppe mit einem positiven PCR-Pooltestergebnis, die an dieser PCR-Pooltestung nicht teilgenommen haben. Eine „Freitestung“ mit einem negativen Antigen-Schnelltest, wie bei den Grundschüler*innen, wird durch diese Verordnung ausgeschlossen.
Daraus folgt auch, dass lediglich ein positives Testergebnis den Ausschluss der Kinder von der Betreuung rechtfertigt. Liegt kein Testergebnis vor, sind die Einrichtungen nicht dazu berechtigt die Förderung und Betreuung der Kinder zu versagen. An dieser Stelle ist abermals zu betonen, dass im Gegensatz zu den Schulen die Testung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen auf freiwilliger Basis erfolgt – sofern nicht bereits ein positives Ergebnis in einem Pool vorliegt – und auch nicht getestete Kinder in den Kitas grundsätzlich zu betreuen sind.
Quelle Klaus Linnig – Stadt Bad Honnef
16.02.2022 – 039