Nach wie vor bietet der Rhein-Sieg-Kreis mobile Impfangebote in den Kreiskommunen an. Diese Termine richten sich auch an aus der Ukraine geflüchtete Menschen sowie an Kinder ab 12 Jahren.
Montag, 1. August 2022, in Lohmar
von 11:30 Uhr bis 16:00 Uhr auf dem Supermarkt-Parkplatz an der Walterscheid-Müller-Straße 14
Dienstag, 2. August 2022, in Königswinter und Bad Honnef
von 9:00 Uhr bis 10:45 Uhr auf dem Rathausvorplatz an der Drachenfelsstraße 6 in Königswinter-Altstadt
von 11:15 Uhr bis 13:00 Uhr auf dem Supermarkt-Parkplatz an der Dollendorfer Straße 27 in Königswinter-Oberpleis
von 13:30 Uhr bis 15:15 Uhr auf dem Supermarkt-Parkplatz an der Himberger Straße 35 in Bad Honnef-Himberg
von 15:45 Uhr bis 17:30 Uhr auf dem Supermarkt-Parkplatz an der Berck-Sur-Mer-Straße 1 in Bad Honnef
Donnerstag, 4. August 2022, in Much und Ruppichteroth
von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr auf dem Wochenmarkt (Parkplatz Dorfplatz) an der Dr.-Wirtz-Straße 3 in Much
von 12:30 Uhr bis 14:15 Uhr auf dem Parkplatz Hauptstraße, Höhe der Grundschule, in Ruppichteroth-Winterscheid
von 14:45 Uhr bis 16:30 Uhr am Huwil Center an der Brölstraße 2 in Ruppichteroth
Freitag, 5. August 2022, in Rheinbach und Alfter
von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr auf dem Wochenmarkt an der Pützstraße / Ecke Prümer Wall in Rheinbach
von 12:30 Uhr bis 14:15 Uhr auf dem Supermarkt-Parkplatz am Ziegelweg 1 in Alfter
von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr auf dem Parkplatz vor der Bären Apotheke, Am Herrenwingert 6, in Alfter
Hinweis: Die QR-Codes für die digitalen Impfzertifikate werden im Nachhinein erstellt und zeitnah per Post beziehungsweise per Mail zugeschickt.
Für Personen ab 12 Jahren werden zugelassene Impfstoffe von BioNTech, Moderna und Novavax angeboten.
Impfwillige benötigen für die mobilen Angebote keinen Termin, sollten aber einen Personalausweis und, falls vorhanden, ihren Impfpass mitbringen.
Bei 12–15-Jährigen muss eine erziehungsberechtigte Person eine Einverständniserklärung unterschreiben. Diese gibt es zum Download auf rhein-sieg-kreis.de/impfen. Zur Impfung selbst müssen die Kinder von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden.
Quelle: Rhein-Sieg-Kreis (an)
26.07.2022/360