Besondere Vorschriften an Gründonnerstag und Karfreitag

Die Stadt Bad Honnef  Informiert ..

In Hinblick auf die anstehenden Osterfeiertage weist die Verwaltung frühzeitig darauf hin, dass ab Gründonnerstag, 29.03.2018, 18:00 Uhr, bis zum Karsamstag, 31.03.2018, 6:00 Uhr, alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen verboten sind.

Hierzu zählen grundsätzlich Musikdarbietungen (dazu zählt auch das Abspielen von Musik in Gaststätten und Diskotheken), aber auch Theateraufführungen (auch für Kinder), Musicals, Tanz- und Artistikaufführungen, Märkte, gewerbliche Ausstellungen, sportliche Veranstaltungen, Volksfeste sowie der Betrieb von Spielhallen und Wettannahmestellen. Darüber hinaus müssen am Karfreitag – wie an allen Sonn- und Feiertagen – auch Videotheken, Waschsalons und Autowaschanlagen geschlossen bleiben. Klassische Musik und ernste Theateraufführungen sind an diesen Tagen nur erlaubt, wenn sie weihevoll/religiös (beispielsweise Oratorium/Requiem) sind oder wenn die Darbietungen dem Wesen des jeweiligen Feiertages entsprechen und gerade an diesem Tag aufgeführt werden sollen. Im Zweifelsfall hat der Veranstalter den religiösen oder weihevollen Charakter nachzuweisen

Fragen zum Gesetz über die Sonn- und Feiertage beantwortet der Fachdienst Ordnung der Stadt Bad Honnef, Gerrit Schöne-Warnefeld, unter der Rufnummer 02224/184-151, E-Mail: gerrit.schoene-warnefeld@bad-honnef.de .