Bad Honnef. Das Anzeigeverfahren zum Haushalt 2018 der Stadt Bad Honnef wurde mit Verfügung des Landrates des Rhein-Sieg-Kreises am 12. März 2018 abgeschlossen. Nach Vorlage des Jahresabschlusses 2017 wird die Haushaltssicherung voraussichtlich beendet. Damit hat die Stadt Bad Honnef wieder die Möglichkeit frei, über notwendige Re-Investitionen zu befinden. Dies ist von besonderer Bedeutung angesichts des Sanierungsstaus beispielsweise im Rathaus, Kurhaus, Stadion, Lehrschwimmbecken, Siebengebirgsgymnasium und Straßen.
Mit dem Haushaltsplan 2017 gelang es der Stadt Bad Honnef erstmals nach vielen Jahren, einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen, was der Grundstein für die Beendigung der Haushaltssicherung war. Auch der diesjährige Haushaltsplan 2018 konnte mit dauerhaft positiven Jahresergebnissen dem Rhein-Sieg-Kreis angezeigt werden. Der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises stellte folgendes in seiner Verfügung fest: „… Es ist erfreulich, dass nach den vorliegenden Informationen die konsequenten Konsolidierungsanstrengungen der letzten Jahre einen erfolgreichen Abschluss des HSK ermöglicht haben und sich auch in den ausgeglichen dargestellten Finanzplanungsjahren abbilden. Die bis 2021 fortgesetzt positive Ergebnisentwicklung und die damit verbundene weitere Stärkung des Eigenkapitals werden ausdrücklich begrüßt. Die Planung macht deutlich, dass das Ziel der Sicherung und Verbesserung der finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der Erhaltung der kommunalen Handlungsspielräume dauerhaft verfolgt wird.“
Die Stadt Bad Honnef wird die erste Kommune des Rhein-Sieg-Kreises sein, welche mit Feststellung des Jahresergebnisses 2017 die Haushaltssicherung nach § 76 GO NRW erfolgreich verlässt. Bürgermeister Otto Neuhoff: „Ich bin stolz darauf, dass Rat und Verwaltung gemeinsam mit nicht leichten Entscheidungen ihrer Verantwortung gerecht geworden sind und die Trendwende ohne Einschnitte bei den sozialen Leistungen geschafft haben.“ Wichtige Voraussetzungen dafür waren unter anderem Steuererhöhungen von rund 2,6 Millionen Euro bei der Grundsteuer B, aber auch von der Verwaltung erarbeitete Verbesserungen in 66 Einzelmaßnahmen in Höhe von um die 1,5 Millionen Euro.
Aufgrund von jahrelangen Defiziten im kommunalen Haushalt befand sich die Stadt Bad Honnef seit 2011 in der Haushaltssicherung nach § 76 Gemeindeordnung (GO NRW). Seitdem ist die Stadt bei stark reduziertem Eigenkapital nur eingeschränkt handlungsfähig. Ein Verlassen der Haushaltssicherung ist nur möglich, wenn dauerhaft positive Jahresergebnisse erzielt werden können. Aufgrund dessen wurden zahlreiche Maßnahmen teilweise zu Lasten der Bürger zur Verbesserung der Haushaltslage durchgeführt.
Für weitere Informationen steht Stadtkämmerin Sigrid Hofmans, (Rathausplatz 1 in 53604 Bad Honnef, Telefon 02224 – 184 130, sigrid.hofmans@bad-honnef.de) zur Verfügung.
Text:Christine Pfalz , Stadt Bad Honnef