In Bad Honnef sind sowohl das Amt der Schiedsperson als auch der stellvertretenden Schiedsperson neu zu besetzen. Die Aufgabe einer Schiedsperson ist die gütliche Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. Wahlvorschläge oder Bewerbungen können bis zum 25.05.2018 eingereicht werden. Die Frist für die Bewerbung zur Schiedsperson wurde damit über den ursprünglich angekündigten Termin (11.05.2018) hinaus noch einmal verlängert und ist gleich gesetzt mit der Bewerbungsfrist zur stellvertretenden Schiedsperson.
Das Amt der Schiedsperson kann von Bürgerinnen und Bürgern übernommen werden, die mindestens 30 Jahre alt sind, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben, nicht unter Betreuung stehen und im Schiedsamtsbezirk – dem Stadtgebiet Bad Honnef – wohnen. Zur Schiedsperson soll nicht gewählt werden oder wiedergewählt werden, wer das 70 Lebensjahr vollendet hat. Die Schiedsperson wird durch den Rat der Stadt Bad Honnef für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Die Aufgabe der Schiedsperson und deren Stellvertreterin oder Stellvertreter besteht darin, zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines Vergleichs zu beenden. Sie sind keine Schiedsrichter und nicht zu einer Entscheidung irgendwelcher Art berufen. Zwang zur Einigung dürfen sie nicht ausüben. Als Organe der Rechtspflege müssen die Schiedsperson und die stellvertretende Schiedsperson inner- und außerhalb der Güteverhandlungen stets unparteiisch sein. Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, die geduldige Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören und auf ihr Vorbringen einzugehen, die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre sowie zurückhaltendes Auftreten der Schiedsperson sind die besten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Tätigkeit.
Besonderes Fachwissen ist nicht erforderlich. Durch regelmäßige Schulungen und Seminare werden die entsprechenden Kenntnisse vermittelt.
Wahlvorschläge oder Bewerbungen für die Ehrenämter können bis zum 25.05.2018 schriftlich an den Bürgermeister der Stadt Bad Honnef, Rathausplatz 1, 53604 Bad Honnef, gerichtet werden. Wer Fragen hat und das Bewerbungsformular beantragen möchte, wendet sich an Gerrit Schöne-Warnefeld (Telefon 02224/184-151, E-Mail gerrit.schoene-warnefeld@bad-honnef.de) oder Annette Engels (Telefon 02224/184-158, E-Mail annette.engels@bad-honnef.de) .
Quelle: Christine Pfalz , Stadt Bad Honnef