In Bad Honnef gibt es an verschiedenen Kreuzungen Ampeln mit Grünpfeilen.
Der Grünpfeil erlaubt das Abbiegen nach rechts, auch wenn die Ampel auf Rot steht.
Unbedingt beachtet und eingehalten werden muss auch hier die Straßenverkehrs-Ordnung.
Denn Fahrzeugführende sind verpflichtet, vor dem Abbiegen an der Haltlinie anzuhalten. Nach dem Halt darf nur angefahren und abgebogen werden, wenn sicher ist, dass keine anderen Verkehrsteilnehmenden gefährdet werden.
Vor allem Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrerinnen und Radfahrer werden in Gefahr gebracht, wenn die Pflicht zum Anhalten missachtet wird.
In Bad Honnef gibt es glücklicherweise an den Ampeln mit Grünpfeil keine Unfallhäufigkeiten. Die Verwaltung appelliert dennoch, die Anhaltepflicht jederzeit zu beachten, damit ausgeschlossen ist, dass andere Verkehrsteilnehmende gefährdet werden.
Übrigens muss der Grünpfeil nicht zwingend genutzt werden. Wer unsicher ist oder diese Regelung nicht nutzen möchte, behindert den Verkehr nicht.
Wer den Grünpfeil aber nutzt und dabei die Pflicht zum Anhalten missachtet, riskiert im Falle einer Kontrolle durch die Polizei eine Geldbuße von 70 Euro, was einen Punkt in Flensburg nach sich zieht. Werden andere Verkehrsteilnehmende behindert, kann das Bußgeld auf bis zu 150 Euro ansteigen.
Rückfragen beantwortet Yvonne Emmerich vom Fachdienst Straßenverkehr der Stadt Bad Honnef unter Telefon 02224/184-178 oder per E-Mail yvonne.emmerich@bad-honnef.de .
Quelle:Christine Pfalz , Stadt Bad Honnef