Wie heute bekannt wurde, sind die Parkplatze hinter dem Postgebäude, die früher für die Postkunden vorgehalten wurden, ab SOFORT nur noch mit Sondergenehmigung nutzbar, sonst droht ein Bußgeld von mindestens 30 Euro.
Auf Nachfrage von „AusBadHonnef.de“ bei der Filiale der Postbank sagte man:
“ Die Genehmigung wird vom Zentralen-Zustell-Stützpunkt vergeben und diese wird nur an Mitarbeiter der Deutschen Post vergeben .“
Die Postbank die in diesem Hause als Untermieter fungiert ist nur Dienstleister für die Deutsche Post.
Auch eine Parkscheibe gilt nicht …
Kostenhinweis…