Halloween – Spaß ist erlaubt, Straftaten nicht!

© Polizei Bonn NRW

In der Nacht von Mittwoch, den 31.10.2018, zum Donnerstag ist wieder Halloween und auch viele Kinder in Bonn der Region werden wieder gruselig maskiert durch die Straßen ziehen und die Bewohner mit dem Ausspruch „Süßes oder Saures“ vor die Wahl eines Streiches oder einer süßen Spende stellen. Viele Streiche sind harmlos, andere hingegen können strafrechtliche Konsequenzen haben.

Wer fremdes Eigentum beschädigt, indem er beispielsweise Böller in Briefkästen wirft, Eier auf Hauswände schmeißt oder Pflanzen ausreißt, macht sich strafbar. Auch zerstörte Blumenkästen, zugeklebte Schlösser oder beschmierte Fassaden erfüllen den Tatbestand der Sachbeschädigung. Die Schadenregulierung kann schnell mehrere tausend Euro kosten. Auch wer bei einem strafrechtlich relevanten Streich „nur“ dabei war, kann wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung belangt werden.

Die Polizei Bonn appelliert daher an die Eltern, Ihre Kinder auf diesen Abend vorzubereiten:

   - Ihre Kinder sollten im Vorfeld über den Unterschied von 
     Streichen und Straftaten informiert werden. Suchen Sie das 
     Gespräch und zeigen Sie Ihnen die Grenzen auf.
   - Fordern Sie Ihre Kinder auf, die Gruppe über mögliche Folgen zu 
     informieren und üble Streiche, die von anderen 
     Gruppenmitgliedern initiiert werden, nicht mitzumachen.
   - Kontrollieren Sie, mit welchen Utensilien sich ihre Kinder zur 
     Halloween-Tour ausrüsten.
   - Sollten Sie Zweifel haben, begleiten Sie Ihre Schützlinge beim 
     "Halloween-Ausflug" oder folgen Sie ihnen mit einigem Abstand.