Öffentlichkeitsfahndung: Polizei sucht mutmaßlichen Betrüger – Wer kennt diesen Mann?

Mit einem Foto fahndet die Bonner Polizei nach einen Mann, der eine 55-jährige Frau um einen fünfstelligen Geldbetrag betrogen haben soll. Das Opfer hatte den Mann Anfang Juli 2018 über eine Partnerbörse im Internet kennen gelernt. Der eloquent auftretende etwa 50-Jährige täuschte vor, sich in die Frau verliebt zu haben und brachte die 55-Jährige dazu, der vermeintlichen Liebesbeziehung Geld zur Verfügung zu stellen. Ergänzend wird er wie folgt beschrieben:

   - etwa 195 bis 205 cm groß
   - kräftige Statur, großer Bauch
   - dunkelblonde Haare
   - blaue Augen
   - Kinnbart
   - sprach deutsch mit niederländisch/belgischem Akzent
   - Tätowierungen im Nacken und am linken Handgelenk

Da die bisherigen Ermittlungen nicht zur Identifizierung des Verdächtigen geführt haben, veröffentlicht die Polizei nun auf richterlichen Beschluss ein Foto des Mannes. Das Opfer hatte den Mann bei einem Treffen fotografiert, der sich nach bisherigen Ermittlungen unter falschem Namen das Vertrauen der Frau erschlich.

Wer kann Angaben zu der Identität des hier gezeigten Tatverdächtigen machen? Hinweise nehmen die Ermittler des zuständigen Kriminalkommissariats 24 unter der Rufnummer 0228/15-0 entgegen.

Die Polizei nimmt diesen Fall zum Anlass und warnt vor dieser für die Opfer mit hohem emotionalem Stress verbundene Betrugsmasche:

In Online-Partnerbörsen oder auch in sozialen Netzwerken sind die Betrüger auf der Suche nach potenziellen Opfern. Ist ein Kontakt erst einmal hergestellt, werden diese mit Liebesbekundungen und Aufmerksamkeit überhäuft – und zwar einzig und allein mit dem Ziel, ihnen das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Die virtuellen Partner, denn anders als in diesem hier beschrieben Fall kommt es in der Regel zu keiner persönlichen Begegnung, geben z.B. vor, bei einer Geschäftsreise nach Westafrika in Geldnot geraten zu sein oder sie benötigen Geld für eine wichtige Operation ihres Kindes oder eines Angehörigen. Auch gestohlene Koffer und Pässe, unbezahlter Lohn oder eine unbezahlte Hotelrechnung sollen das ahnungslose Opfer dazu bringen, Geld zu überweisen.

Weitere Informationen zu dieser Masche, die auch als „Love Scamming“ oder „Romance Scamming“ bezeichnet wird, finden Sie unter www.polizei-beratung.de.