Im Frühjahr 2019 besteht wieder die Möglichkeit, die Fischerprüfung abzulegen. Ab Montag, 3. Juni 2019, können die angehenden Fischerinnen und Fischer an mehreren Tagen im Kreisfeuerwehrhaus, Neuenhof 1c, in Siegburg zeigen, was sie gelernt haben. Prüfungsbeginn ist jeweils um 9:00 Uhr, bzw. um 14:00 Uhr.
Die Prüfung ist in einen theoretischen Teil mit schriftlichen Fragen und einen praktischen Part unterteilt. Im praktischen Teil geht es unter anderem um den waidgerechten Zusammenbau eines Angelgeräts. Auch sind anhand von Bildtafeln entsprechende Artenkenntnisse der hier vorkommenden Fische, Neunaugen und Krebse nachzuweisen.
Personen unter 13 Jahren und Menschen, die unter Betreuung stehen, können nicht zur Prüfung zugelassen werden.
Die Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung können bis spätestens Montag, 06. Mai 2019, über die Leiterinnen und Leiter der Vorbereitungskurse oder direkt bei der Unteren Fischereibehörde des Rhein-Sieg-Kreises, eingereicht werden.
Entweder per Post an:
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat
Untere Fischereibehörde
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Oder per Mail an:
jagd-fischerei@rhein-sieg-kreis.de
Die Verwaltungsgebühr zur Fischerprüfung beträgt 50,00 Euro.
Bei bestandener Prüfung wird durch die Untere Fischereibehörde ein Fischerprüfungszeugnis ausgehändigt. Hiernach erteilt das Bürgeramt beziehungsweise Ordnungsamt der jeweiligen Wohnortgemeinde nach Vorlage des Fischerprüfungszeugnisses den Fischereischein.(an)