Europawahl 2019: Wahlrecht für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen Schuldunfähigkeit untergebrachte Straftäter

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Bei der Europawahl am 26. Mai 2019 sind Menschen, die unter einer sogenannten Vollbetreuung stehen, sowie Personen, die wegen Schuldunfähigkeit bei einer Straftat in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind, wahlberechtigt. Das hatte das Bundesverfassungsgericht am 15.04.2019 entschieden, denn bislang war dieser Personenkreis von der Beteiligung an Europawahlen ausgeschlossen.

Die Personen müssen, um wählen zu können, allerdings bis spätesten 5. Mai 2019 bei ihrer Kommune einen Antrag auf „Eintragung in das Wählerverzeichnis“ stellen.  Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis kann formlos gestellt werden. Das Wahlamt der Stadt Bad Honnef hält dennoch entsprechende Antragsvordrucke bereit. Nur Personen, denen das Wahlrecht durch Richterspruch infolge einer Verurteilung entzogen worden ist, bleiben in jedem Fall vom Wahlrecht ausgeschlossen.

Alle weiteren Informationen zur Europawahl gibt es auf der Homepage der Stadt Bad Honnef: www.bad-honnef.de. Fragen beantwortet zudem das Wahlamt der Stadt Bad Honnef unter den Rufnummern 02224/184-151, -157 oder -255 sowie E-Mail wahlen@bad-honnef.de.

 

 

Quelle: Christine Pfalz – Stadt Bad Honnef