Maibäume dürfen nur an privaten Häusern und dazu gehörenden Einbauten wie Zäune, Spaliere, Dachrinnen oder Fallrohre aufgestellt werden.
An öffentlichen Straßenleuchten oder zum öffentlichen Straßenraum zählendes Mobiliar ist das Aufstellen und Befestigen nicht erlaubt.
Der Bau- und Betriebshof der Stadt Bad Honnef wird diese Maibäume entfernen und die Kosten in Rechnung stellen.
Der Liebesten einen Maibaum aufzustellen, ist ein schöner Brauch. Trotzdem sind Maibäume selten standsicher befestigt.
Bei Wind und Sturm können Menschen gefährdet und Gegenstände beschädigt werden.
Die Stadtverwaltung Bad Honnef appelliert, Maibäume nicht an Straßenlaternen und andere Verkehrseinrichtungen zu befestigen und sie so aufzustellen, dass sie niemanden gefährden.
Quelle: Christine Pfalz – Stadt Bad Honnef