Immer mehr Menschen in unserer Gesellschaft werden pflegebedürftig. Betroffene, pflegende Angehörige oder vergleichbar nahestehende Personen mit Pflegeverantwortung in der häuslichen Pflege möchten sich auf geprüfte und qualitätsgesicherte Leistungen zur Unterstützung verlassen können.
Vielen Pflegebedürftigen ist dabei nicht bewusst, dass sie Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen und die Kosten dafür bei ihrer Pflegekasse geltend machen können. Die Leistungen zur Unterstützung werden für Bedürftige in häuslicher Pflege und deren pflegende Angehörige angeboten. Diese Angebote helfen, Pflegepersonen zu entlasten und ermöglichen es den Betroffenen zu Hause zu wohnen. Dadurch können sie weiterhin ihre sozialen Kontakte pflegen.
Auch hilft es ihnen dabei, ihren Alltag möglichst selbstständig zu meistern.
Welche Angebote an Unterstützungsmöglichkeiten gibt es für Pflegebedürftige? Welche Voraussetzungen müssen die Anbieter von Unterstützungsleistungen erfüllen und wie läuft das Anerkennungsverfahren ihrer Leistungen ab? Zu diesen und weiteren Fragen bieten der Rhein-Sieg-Kreis und das Demenz-Service-Zentrum Region Köln und das südliche Rheinland am 6. Juni 2019 eine Informationsveranstaltung an.
Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Pflegeberaterinnen und Pflegeberater, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pflegekassen, Sozialdienste im Krankenhaus und an Personen, die diese Leistungen bereits anbieten oder anbieten möchten. Aber auch pflegende Angehörige sind willkommen. Sind Sie interessiert? Dann sind Sie herzlich zur Informationsveranstaltung am 6. Juni 2019 um 14.00 Uhr eingeladen. Die Veranstaltung findet im Kreishaus, Raum Rhein, Kaiser-Wilhelm-Platz 1 in Siegburg statt. Der Eintritt ist frei.
Die Teilnahme an der Veranstaltung kann nur nach vorheriger Anmeldung beim Kreissozialamt unter der Telefonnummer 02241/133274 oder per E-Mail an tatjana.frielingsdorf@rhein-sieg-kreis.de erfolgen.
Durch die derzeitigen Baumaßnahmen ist die Teilnehmerzahl grundsätzlich auf eine Person pro Institution begrenzt und wird in der Reihenfolge der Anmeldungen berücksichtigt.
Der Veranstaltungsraum ist barrierefrei erreichbar. Gerne kann bei der Anmeldung angegeben werden, wenn darüber hinaus noch weitere Unterstützung benötigt wird.
Quelle Rhein-Sieg-Kreis (we)