Anlässlich der Europawahl am 26.05.2019 weist das Wahlamt noch einmal auf Folgendes hin:
Das Wahllokal für den Wahlbezirk 160 (Orscheid-Wülscheid) befindet sich ausnahmsweise in der Grundschule Theodor-Weinz-Schule, Burgwiesenstraße 31. Die Räumlichkeiten im Kindergarten Orscheid stehen wegen Sanierungsmaßnahmen für die Europawahl nicht zur Verfügung.
Wer nach dem 11.05.2019 aus dem Ausland nach Deutschland zurückgekehrt und nicht im Wählerverzeichnis geführt ist, kann im Wahlamt, Rathaus, Rathausplatz 1, noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, einen „selbständigen Wahlschein“ beantragen. Gegen Vorlage dieses selbständigen Wahlscheins erhält der Wahlberechtigte durch den jeweiligen Wahlvorstand einen Stimmzettel ausgehändigt und kann damit an der Wahl teilnehmen.
Wahlberechtigte, die ihre Wahlbenachrichtigung verlegt, verloren oder diese bei ihrem Gang ins Wahllokal am Wahltag vergessen haben, können auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen. Kann eine Wahlbenachrichtigung am Wahltag im Wahllokal nicht vorgelegt werden und ist die Wählerin oder der Wähler dem Wahlvorstand persönlich nicht bekannt, so kann die Wählerin oder der Wähler – sofern er in dem betroffenen Wählerverzeichnis enthalten ist – dennoch unter Vorlage seines Personalausweises oder seines Reisepasses an der Europawahl teilnehmen. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber meint wahlberechtigt zu sein, sollte sich vor dem Wahltag noch mit dem Wahlamt in Verbindung setzen, damit die Wahlberechtigung dort überprüft werden kann.
Auch bei der Europawahl werden wieder Stimmzettel verwendet, deren rechte obere Ecke abgetrennt ist. Diese Markierung kombiniert mit einer Schablone und einer Akustik-CD ermöglicht es blinden und sehbeeinträchtigten Menschen, den Stimmzettel selbst auszufüllen. Die Schablone hat die Form einer Mappe, in die der Stimmzettel eingelegt wird. Durch die runden Öffnungen über den zu markierenden Kreisen können blinde und sehbeeinträchtigte Menschen ihr Kreuz machen. Welche Kandidatinnen und Kandidaten beziehungsweise welche Partei zu den jeweils auf der Schablone in Großdruck und Punktschrift nummerierten Öffnungen gehören, ist der Akustik-CD zu entnehmen. Die Schablonen und CDs werden durch die Arbeitsgemeinschaft der Blinden- und Sehbehindertenvereine in Nordrhein-Westfalen (BSV NRW) hergestellt. Wer mit einer Stimmzettelschablone wählen möchte, kann sie telefonisch über die Telefonnummer 02159/96550 anfordern. Mitglieder der Blinden- und Sehbehindertenverbände erhalten die Stimmzettelschablonen durch den BSV NRW automatisch übersandt.
Die Abgabe von Wahlbriefen in den Wahllokalen ist nicht zulässig. Die Wahlvorstände in den Wahllokalen sind weder verpflichtet noch berechtigt, Wahlbriefe anzunehmen. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag, 18:00 Uhr, im Rathaus der Stadt Bad Honnef, Rathausplatz 1, eingehen beziehungsweise abgegeben werden. Am Wahltag nach 18:00 Uhr eingehende Wahlbrief bleiben bei der Stimmenauszählung unberücksichtigt.
Das Wahlamt im Rathaus der Stadt Bad Honnef, Rathausplatz 1, ist am 25. Mai 2019 von 08:00–12:00 Uhr und am Wahltag, 26.05.2019, durchgehend von 08:00–18:00 Uhr geöffnet.
Für etwaige Fragen steht das Wahlamt der Stadt Bad Honnef unter den Rufnummern 02224/184-151 oder -157, E-Mail wahlen@bad-honnef.de, zur Verfügung.
Quelle: Christine Pfalz – Stadt Bad Honnef