Schüler-BAföG steigt – Mehr Förderung für junge Menschen in Ausbildung

(C)Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Ab dem Schuljahr 2019/2020 können auch Schülerinnen und Schüler höhere staatliche Unterstützung bekommen: Die 26. Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) enthält viele Verbesserungen für junge Menschen in Ausbildung.
 
Angehoben werden die Förderungshöchstsätze, die Grenze für die Anrechnung eigener finanzieller Rücklagen und der Wohnzuschlag. Auch die Einkommensfreibeträge steigen in drei Stufen um insgesamt 16 Prozent. Somit können noch mehr junge Menschen in Ausbildung von der staatlichen Förderung profitieren!
 
Das "Schüler-BAföG" richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die einen berufsqualifizierenden Abschluss erreichen wollen. Diese Möglichkeit besteht auch für Jugendliche, die allgemeinbildende Schulen ab der 10. Klasse besuchen – allerdings nur dann, wenn sie aus besonderen Gründen den angestrebten Schulabschluss nicht an einer Schule in der Nähe des Elternhauses erreichen können und deshalb eine auswärtige Unterkunft notwendig wird.
 
Die Höhe der finanziellen Förderung hängt im Einzelfall von der Schulform ab, von den persönlichen Voraussetzungen und davon, ob der für die Ausbildung erforderliche Bedarf auch durch eigenes Einkommen und das Einkommen von Ehegatten oder der Eltern gedeckt werden kann.
 
Sofern weder Einkommen noch Vermögen anzurechnen sind, können Schülerinnen und Schüler in einer berufsqualifizierenden Ausbildung, die bei ihren Eltern wohnen, ab dem kommenden August bis zu 243 Euro monatlich erhalten. Junge Menschen, die mit abgeschlossener Berufsausbildung z.B. eine Abendrealschule oder Fachoberschulklasse besuchen, können 439 Euro pro Monat erhalten. Wer nicht bei den Eltern wohnt, erhält künftig sogar 580, bzw. 675 Euro im Monat.
 
Schüler BAföG gibt es vom Staat als Zuschuss, es muss nicht zurückgezahlt werden!
 
 
Weitere Informationen und Beratung:
 
Amt für Ausbildungsförderung des Rhein-Sieg-Kreises, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg.
 
amt-bafoeg@rhein-sieg-kreis.de
 
www.rhein-sieg-kreis.de/schuelerbafoeg
 
www.bafoeg.de